Synthesia ist ein video-avatar-ki des Anbieters Synthesia (UK / EU-Hosting möglich). Wer das Tool beruflich einsetzt, ist im Sinne des EU AI Act in aller Regel Betreiber – und damit von einem überschaubaren, aber verbindlichen Pflichtenkreis betroffen. Diese Seite zeigt konkret, was das für dich bedeutet.
Kurz gesagt
- Deine Rolle: Betreiber.
- Kennzeichnung: KI-Avatare in Videos sind eindeutig offenlegungspflichtig, weil ein Mensch dargestellt wird, der so nichts gesagt hat.
- Größtes Risiko: Eigene Avatare basieren auf biometrischen Aufnahmen realer Mitarbeiter – Einwilligung und Löschkonzept sind Pflicht.
- Seit wann: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.
Bist du betroffen? Finde es in 3 Minuten heraus
Der kostenlose Selbstcheck stellt dir 12 kurze Ja/Nein-Fragen und zeigt dir sofort, welche AI-Act-Handlungsfelder auf deinen KI-Einsatz zutreffen – persönlich ausgewertet.
Kostenlosen Selbstcheck starten
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Wofür Synthesia typischerweise genutzt wird
In der Praxis begegnet uns Synthesia vor allem in diesen Situationen:
- Schulungsvideos
- Erklärvideos
- Mehrsprachige Produktvideos
Entscheidend ist nicht das Tool selbst, sondern was mit dem Ergebnis passiert. Ein Entwurf, der nur intern gelesen wird, ist rechtlich etwas völlig anderes als ein Text, der veröffentlicht wird oder in eine Entscheidung über einen Menschen einfließt.
Datenschutz: der Punkt, an dem es meistens klemmt
Eigene Avatare basieren auf biometrischen Aufnahmen realer Mitarbeiter – Einwilligung und Löschkonzept sind Pflicht.
Auftragsverarbeitung: DPA vorhanden, EU-Rechenzentren wählbar.
Die häufigste Stolperfalle
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss sein Avatar aus laufenden Videos entfernt werden. Das gehört in die Einwilligung geregelt.
Musst du Inhalte aus Synthesia kennzeichnen?
KI-Avatare in Videos sind eindeutig offenlegungspflichtig, weil ein Mensch dargestellt wird, der so nichts gesagt hat.
Die Grundregel aus Artikel 50: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen oder KI-generierte Inhalte vor sich haben. Bei Deepfakes – also Bild, Ton oder Video, das real wirkt, es aber nicht ist – gilt die Offenlegungspflicht seit dem 2. August 2026 ausnahmslos. Für Systeme, die schon vorher im Einsatz waren, lief eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Deine Checkliste für Synthesia
- Prüfen, ob ein AV-Vertrag mit dem Anbieter besteht.
- In den Einstellungen das Training mit deinen Daten deaktivieren, soweit möglich.
- Schriftlich festlegen, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen.
- Mitarbeiter kurz unterweisen und die Unterweisung dokumentieren – das erfüllt Artikel 4.
- Veröffentlichte KI-Inhalte auf Kennzeichnungspflicht prüfen.
- Das Tool in ein einfaches KI-Inventar eintragen.
Wie du jetzt konkret weitermachst
Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung führt über den kostenlosen Selbstcheck. Du beantwortest 12 kurze Fragen zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz und bekommst sofort eine persönliche Auswertung – mit den Handlungsfeldern, die wirklich zu dir passen, statt allgemeiner Hinweise.
In der Auswertung findest du außerdem die passenden Arbeitshefte zu deinen Handlungsfeldern, mit denen du die Umsetzung Schritt für Schritt erledigst. Und wenn du deine Punkte abgearbeitet hast, kannst du dir dort dein kostenloses Badge für die eigene Website holen.
Deine persönliche Auswertung in 3 Minuten
12 Fragen, sofortiges Ergebnis, bis zu neun passende Handlungsfelder – und im Anschluss dein kostenloses Badge.
Jetzt kostenlosen Selbstcheck machen
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Häufige Fragen
Ist die Nutzung von Synthesia nach dem EU AI Act erlaubt?
Ja. Synthesia ist kein verbotenes System nach Artikel 5. Erlaubt heißt aber nicht pflichtfrei: Als Betreiber musst du die KI-Kompetenz deiner Mitarbeiter sicherstellen und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 einhalten.
Muss ich Texte oder Bilder aus Synthesia kennzeichnen?
KI-Avatare in Videos sind eindeutig offenlegungspflichtig, weil ein Mensch dargestellt wird, der so nichts gesagt hat.
Brauche ich einen AV-Vertrag für Synthesia?
DPA vorhanden, EU-Rechenzentren wählbar. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist er nach Artikel 28 DSGVO Pflicht.
Ist Synthesia ein Hochrisiko-KI-System?
In der normalen Anwendung nein. Hochrisiko wird es durch den Einsatzzweck: Wer Synthesia zur Bewertung von Bewerbern, zur Kreditvergabe oder in vergleichbaren Bereichen nach Anhang III einsetzt, fällt unter die strengeren Regeln, die ab dem 2. Dezember 2027 greifen.
Passend dazu
- EU AI Act für Arztpraxen: Welche KI-Pflichten gelten in der Arztpraxis?
- Google Gemini Datenschutz 2026: Ist Gemini DSGVO-konform im Unternehmen?
- KI-Inventar erstellen: Die Liste, die der AI Act von dir verlangt
- ElevenLabs und der EU AI Act: Welche Pflichten gelten bei beruflicher Nutzung?
- KI-Bilder in der Werbung: Wann es Täuschung wird
- AI Act Selbstcheck – in 12 Fragen zur Einschätzung
- KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50
- AI Act Risikoklassen: Ist deine KI Hochrisiko?
Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schreibe einen Kommentar