Für Schulen und Bildungsanbieter stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in Schule und Weiterbildung konkret gilt.
Das Wichtigste vorab
- Hochrisiko-Bereich: Ja, in Teilbereichen. Die Pflichten nach Anhang III greifen ab dem 2. Dezember 2027.
- Sonderrecht: Landesschulgesetze und die jeweiligen Datenschutzvorgaben der Kultusministerien.
- Wichtigste Sofortmaßnahme: Unterrichtsvorbereitung ja, automatisierte Notengebung nein – und diese Grenze schriftlich im Medienkonzept festhalten.
Bist du betroffen? Finde es in 3 Minuten heraus
Der kostenlose Selbstcheck stellt dir 12 kurze Ja/Nein-Fragen und zeigt dir sofort, welche AI-Act-Handlungsfelder auf deinen KI-Einsatz zutreffen – persönlich ausgewertet.
Kostenlosen Selbstcheck starten
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Wo KI in Schule und Weiterbildung eingesetzt wird
- Unterrichtsmaterial erstellen
- Aufgaben korrigieren
- Lernstände bewerten
- Elternbriefe
Das größte Risiko in dieser Branche
KI, die über Zugang, Zulassung oder Bewertung von Lernenden mitentscheidet, ist nach Anhang III Hochrisiko-KI.
Achtung: Hochrisiko-Anwendungen möglich
In diesem Bereich gibt es Anwendungen, die unter Anhang III des AI Act fallen. Der Digital Omnibus hat diese Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben – das ist eine Atempause, keine Entwarnung. Wer erst 2027 anfängt, schafft Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht nicht rechtzeitig.
Sonderrecht, das zusätzlich gilt
Landesschulgesetze und die jeweiligen Datenschutzvorgaben der Kultusministerien.
Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.
Der schnellste sinnvolle Schritt
Unterrichtsvorbereitung ja, automatisierte Notengebung nein – und diese Grenze schriftlich im Medienkonzept festhalten.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Umsetzungsplan für Schulen und Bildungsanbieter
- Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
- Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
- Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
- Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
- Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.
Wie du jetzt konkret weitermachst
Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung führt über den kostenlosen Selbstcheck. Du beantwortest 12 kurze Fragen zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz und bekommst sofort eine persönliche Auswertung – mit den Handlungsfeldern, die wirklich zu dir passen, statt allgemeiner Hinweise.
In der Auswertung findest du außerdem die passenden Arbeitshefte zu deinen Handlungsfeldern, mit denen du die Umsetzung Schritt für Schritt erledigst. Und wenn du deine Punkte abgearbeitet hast, kannst du dir dort dein kostenloses Badge für die eigene Website holen.
Deine persönliche Auswertung in 3 Minuten
12 Fragen, sofortiges Ergebnis, bis zu neun passende Handlungsfelder – und im Anschluss dein kostenloses Badge.
Jetzt kostenlosen Selbstcheck machen
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für kleine Schulen und Bildungsanbieter?
Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.
Ist KI in Schule und Weiterbildung Hochrisiko-Technologie?
In Teilbereichen ja. Anwendungen nach Anhang III unterliegen den strengeren Pflichten, die ab dem 2. Dezember 2027 greifen. Reine Text- und Verwaltungsarbeit fällt nicht darunter.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.
Was ist der schnellste erste Schritt?
Unterrichtsvorbereitung ja, automatisierte Notengebung nein – und diese Grenze schriftlich im Medienkonzept festhalten.
Passend dazu
- KI und DSGVO: Die vier Fragen, die du vor jedem Tool klären musst
- KI-Kennzeichnungspflicht auf Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn: Was Unternehmen 2026 unbedingt wissen müssen
- EU AI Act für Steuerberater: Welche KI-Pflichten gelten in der Steuerkanzlei?
- EU AI Act für Hotels und Gastronomie: Welche KI-Pflichten gelten im Hotel- und Gastgewerbe?
- EU AI Act für Rechtsanwälte: Welche KI-Pflichten gelten in der Anwaltskanzlei?
- AI Act Selbstcheck – in 12 Fragen zur Einschätzung
- KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50
- AI Act Risikoklassen: Ist deine KI Hochrisiko?
Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schreibe einen Kommentar