Für Steuerberater stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Steuerkanzlei konkret gilt.

Das Wichtigste vorab

  • Hochrisiko-Bereich: In der Regel nein. Es bleiben die allgemeinen Pflichten aus Artikel 4 und 50.
  • Sonderrecht: Berufsgeheimnis nach § 203 StGB und § 57 StBerG. Mandantendaten dürfen nur an Dienstleister, die vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  • Wichtigste Sofortmaßnahme: Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.

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Wo KI in der Steuerkanzlei eingesetzt wird

  • Mandantenschreiben formulieren
  • Belege vorsortieren
  • Fachliteratur durchsuchen
  • Jahresabschluss-Erläuterungen entwerfen

Das größte Risiko in dieser Branche

Mandantendaten im Prompt. Bereits die Übermittlung an einen US-Dienst ohne Verschwiegenheitsverpflichtung kann strafbewehrt sein – deutlich schärfer als der AI Act selbst.

Entwarnung beim Thema Hochrisiko

Die typischen Anwendungen in diesem Bereich fallen nicht unter Anhang III. Damit entfallen Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Übrig bleiben zwei Pflichten, die aber wirklich jeden treffen: KI-Kompetenz nach Artikel 4 und Transparenz nach Artikel 50.

Sonderrecht, das zusätzlich gilt

Berufsgeheimnis nach § 203 StGB und § 57 StBerG. Mandantendaten dürfen nur an Dienstleister, die vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.

Der schnellste sinnvolle Schritt

Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Umsetzungsplan für Steuerberater

  • Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
  • Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
  • Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
  • Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
  • Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.

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Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für kleine Steuerberater?

Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.

Ist KI in der Steuerkanzlei Hochrisiko-Technologie?

In der Regel nein. Die üblichen Anwendungen sind nicht in Anhang III gelistet. Es bleiben die allgemeinen Pflichten.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.

Was ist der schnellste erste Schritt?

Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.

Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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