Für Rechtsanwälte stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Anwaltskanzlei konkret gilt.

Das Wichtigste vorab

  • Hochrisiko-Bereich: In der Regel nein. Es bleiben die allgemeinen Pflichten aus Artikel 4 und 50.
  • Sonderrecht: § 203 StGB, § 43a BRAO und § 2 BORA. Die Verschwiegenheitspflicht ist berufsrechtlich zwingend.
  • Wichtigste Sofortmaßnahme: Jede KI-Ausgabe mit Fundstelle gegenprüfen und die Prüfung dokumentieren – das ist zugleich der Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4.

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Wo KI in der Anwaltskanzlei eingesetzt wird

  • Schriftsätze strukturieren
  • Rechtsprechung recherchieren
  • Verträge gegenlesen
  • Mandantenkorrespondenz

Das größte Risiko in dieser Branche

KI-Halluzinationen bei Rechtsprechung. Es gibt international bereits Sanktionen gegen Anwälte, die erfundene Urteile zitiert haben.

Entwarnung beim Thema Hochrisiko

Die typischen Anwendungen in diesem Bereich fallen nicht unter Anhang III. Damit entfallen Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Übrig bleiben zwei Pflichten, die aber wirklich jeden treffen: KI-Kompetenz nach Artikel 4 und Transparenz nach Artikel 50.

Sonderrecht, das zusätzlich gilt

§ 203 StGB, § 43a BRAO und § 2 BORA. Die Verschwiegenheitspflicht ist berufsrechtlich zwingend.

Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.

Der schnellste sinnvolle Schritt

Jede KI-Ausgabe mit Fundstelle gegenprüfen und die Prüfung dokumentieren – das ist zugleich der Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Umsetzungsplan für Rechtsanwälte

  • Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
  • Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
  • Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
  • Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
  • Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.

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Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für kleine Rechtsanwälte?

Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.

Ist KI in der Anwaltskanzlei Hochrisiko-Technologie?

In der Regel nein. Die üblichen Anwendungen sind nicht in Anhang III gelistet. Es bleiben die allgemeinen Pflichten.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.

Was ist der schnellste erste Schritt?

Jede KI-Ausgabe mit Fundstelle gegenprüfen und die Prüfung dokumentieren – das ist zugleich der Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4.

Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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