Für Werbeagenturen stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Agentur konkret gilt.
Das Wichtigste vorab
- Hochrisiko-Bereich: In der Regel nein. Es bleiben die allgemeinen Pflichten aus Artikel 4 und 50.
- Sonderrecht: UWG sowie die vertraglichen Zusicherungen gegenüber den Kunden.
- Wichtigste Sofortmaßnahme: Eine KI-Klausel in die AGB: Offenlegung, welche Inhalte KI-generiert sind, und wer die Kennzeichnung übernimmt.
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Wo KI in der Agentur eingesetzt wird
- Kampagnentexte
- KI-Bilder für Anzeigen
- Social-Media-Planung
- Videoschnitt
- Kundenreportings
Das größte Risiko in dieser Branche
Ihr produziert die Inhalte, aber euer Kunde veröffentlicht sie. Wer kennzeichnet? Ohne vertragliche Regelung haftet am Ende ihr über den Regress.
Entwarnung beim Thema Hochrisiko
Die typischen Anwendungen in diesem Bereich fallen nicht unter Anhang III. Damit entfallen Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Übrig bleiben zwei Pflichten, die aber wirklich jeden treffen: KI-Kompetenz nach Artikel 4 und Transparenz nach Artikel 50.
Sonderrecht, das zusätzlich gilt
UWG sowie die vertraglichen Zusicherungen gegenüber den Kunden.
Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.
Der schnellste sinnvolle Schritt
Eine KI-Klausel in die AGB: Offenlegung, welche Inhalte KI-generiert sind, und wer die Kennzeichnung übernimmt.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Umsetzungsplan für Werbeagenturen
- Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
- Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
- Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
- Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
- Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.
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Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für kleine Werbeagenturen?
Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.
Ist KI in der Agentur Hochrisiko-Technologie?
In der Regel nein. Die üblichen Anwendungen sind nicht in Anhang III gelistet. Es bleiben die allgemeinen Pflichten.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.
Was ist der schnellste erste Schritt?
Eine KI-Klausel in die AGB: Offenlegung, welche Inhalte KI-generiert sind, und wer die Kennzeichnung übernimmt.
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- AI Act Risikoklassen: Ist deine KI Hochrisiko?
Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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