Ein Chatbot ist die KI-Anwendung mit der klarsten Rechtslage – und gleichzeitig die mit den meisten Fehlern in der Praxis. Der Grund: Er ist öffentlich sichtbar. Jeder kann prüfen, ob du die Pflichten einhältst. Diese Liste geht die Punkte vor dem Livegang durch.

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Der KI-Hinweis: nicht verhandelbar

Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Das gilt seit August 2026 ohne Ausnahme für kleine Anbieter.

Praktisch heißt das: Der Hinweis erscheint im Chatfenster, bevor die erste Nachricht des Nutzers abgeschickt wird. Nicht im Impressum, nicht in der Datenschutzerklärung, nicht in einem ausklappbaren Hilfetext.

Kontraproduktiv sind menschliche Vornamen und Porträtfotos für den Bot. Genau diese Gestaltung erzeugt die Täuschung, die der Artikel verhindern soll.

Datenschutz im Chatverlauf

  • AV-Vertrag mit dem Chatbot-Anbieter abschließen.
  • Klären, wo die Verläufe gespeichert werden und wie lange.
  • Eine Löschfrist festlegen – 30 bis 90 Tage sind üblich und begründbar.
  • Den Chatbot in der Datenschutzerklärung als Verarbeitung aufführen.
  • Wenn der Bot vor dem ersten Klick lädt und Cookies setzt, gehört er in das Consent-Banner.

Grenzen einziehen

Der Bot sollte keine Preise zusagen, keine Liefertermine bestätigen und keine Rechtsauskünfte erteilen. Solche Aussagen können bindend wirken – und der Kunde durfte darauf vertrauen.

Besser ist eine klare Eskalation: Bei allem, was verbindlich wird, leitet der Bot an einen Menschen weiter. Das schützt rechtlich und wirkt gleichzeitig serviceorientierter.

Unsicher, was davon auf dich zutrifft?

Der Selbstcheck ordnet deinen konkreten KI-Einsatz ein – statt allgemeiner Regeln bekommst du die Handlungsfelder, die wirklich zu deinem Betrieb passen.

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Was der Bot niemals verarbeiten sollte

Gesundheitsangaben, Zahlungsdaten und Zugangsdaten haben im Chat nichts verloren. Wenn Nutzer sie trotzdem eingeben – und das passiert – brauchst du einen Prozess, wie diese Nachrichten gelöscht werden.

Ein Hinweis im Chatfenster hilft: „Bitte gib hier keine sensiblen Daten wie Gesundheits- oder Zahlungsinformationen ein.“

Der Test vor dem Livegang

Lass eine Person, die den Bot nicht kennt, fünf Minuten damit sprechen. Zwei Fragen danach: War klar, dass es kein Mensch war? Hat er etwas zugesagt, was er nicht darf?

Wenn beide Antworten passen, kann er live gehen.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Häufige Fragen

Reicht der Name "Bot" als Kennzeichnung?

In der Regel ja, wenn er deutlich sichtbar ist. Sicherer ist ein ausgeschriebener Satz wie "Hier antwortet ein KI-Assistent".

Gilt das auch für einfache Klick-Dialoge ohne KI?

Nein. Artikel 50 betrifft KI-Systeme. Ein reiner Entscheidungsbaum ohne KI-Komponente fällt nicht darunter – Transparenz schadet aber auch dort nicht.

Muss ich Chatverläufe aufbewahren?

Der AI Act verlangt das für einfache Chatbots nicht. Aus Beweisgründen kann eine begrenzte Speicherung sinnvoll sein, sie muss dann aber in der Datenschutzerklärung stehen.

Wie du jetzt konkret weitermachst

Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung führt über den kostenlosen Selbstcheck. Du beantwortest 12 kurze Fragen zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz und bekommst sofort eine persönliche Auswertung – mit den Handlungsfeldern, die wirklich zu dir passen, statt allgemeiner Hinweise.

In der Auswertung findest du außerdem die passenden Arbeitshefte zu deinen Handlungsfeldern, mit denen du die Umsetzung Schritt für Schritt erledigst. Und wenn du deine Punkte abgearbeitet hast, kannst du dir dort dein kostenloses Badge für die eigene Website holen.

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Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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