Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Die häufigste Frage dazu ist erstaunlich praktisch: Was genau muss ich hinschreiben – und wohin? Hier sind Formulierungen, die funktionieren, und die typischen Fehler.
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Zwei völlig verschiedene Pflichten
Artikel 50 wird oft als eine Regel behandelt, es sind aber zwei mit unterschiedlicher Reichweite.
Absatz 1 betrifft die Interaktion: Wenn ein Mensch mit einem KI-System spricht, muss er das erkennen können. Das trifft Chatbots, Voicebots und automatische Telefonassistenten. Diese Pflicht ist absolut – es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen.
Absatz 4 betrifft erzeugte Inhalte: Bild, Ton oder Video, das echt wirkt, aber künstlich ist, muss als solches offengelegt werden. Reine Texte fallen nur darunter, wenn sie über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
Formulierungen, die du übernehmen kannst
- Chatbot: „Hier antwortet ein KI-Assistent. Für persönliche Beratung schreib uns an …“
- KI-Bild: „KI-generierte Darstellung“ – direkt an oder unter dem Bild.
- Produktvisualisierung: „Symbolbild, mit KI erstellt. Das gelieferte Produkt kann abweichen.“
- Video mit KI-Stimme: „Die Sprecherstimme in diesem Video wurde mit KI erzeugt.“
- Blogtext: „Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.“
Wo der Hinweis stehen muss
Die Anforderung lautet: klar, deutlich und spätestens beim ersten Kontakt. Das schließt drei beliebte Lösungen aus.
Ein Hinweis, der nur im Impressum steht, reicht nicht – dort schaut niemand vor dem Chat. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht ebenfalls nicht. Und grauer Text in Schriftgröße 8 unter einem Bild erfüllt „deutlich erkennbar“ nicht.
Der Hinweis gehört dorthin, wo der Inhalt ist: an das Bild, in das Chatfenster, in die Videobeschreibung und idealerweise auch als Einblendung.
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Was nicht gekennzeichnet werden muss
Hier wird oft übertrieben. Nicht kennzeichnungspflichtig sind: interne Entwürfe, Übersetzungen, Rechtschreibkorrekturen, Zusammenfassungen für den Eigengebrauch und offensichtlich künstliche Illustrationen wie Comics oder abstrakte Grafiken.
Der Maßstab ist die Täuschungsgefahr. Wo niemand etwas für echt halten kann, entsteht auch keine Pflicht.
Was bei einem Verstoß droht
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – bei kleinen Unternehmen gilt der niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Größe berücksichtigen.
Realistischer als das Bußgeld ist für kleine Betriebe ohnehin die Abmahnung durch Wettbewerber. Ein fehlender Hinweis ist von außen sichtbar und damit leicht angreifbar.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Häufige Fragen
Muss ich jeden KI-geschriebenen Blogtext kennzeichnen?
Nach Artikel 50 Absatz 4 nur, wenn der Text der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dient. Ein normaler Produkttext fällt nicht darunter. Ein freiwilliger Hinweis schadet aber nie und wirkt souverän.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo der Inhalt wahrgenommen wird, und spätestens beim ersten Kontakt.
Gilt das auch für Bilder auf Instagram?
Ja. Die Pflicht hängt am Inhalt, nicht an der Plattform. Die plattformeigene KI-Markierung ist hilfreich, ersetzt aber deinen eigenen Hinweis nicht zwingend.
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Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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