Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Die häufigste Frage dazu ist erstaunlich praktisch: Was genau muss ich hinschreiben – und wohin? Hier sind Formulierungen, die funktionieren, und die typischen Fehler.

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Zwei völlig verschiedene Pflichten

Artikel 50 wird oft als eine Regel behandelt, es sind aber zwei mit unterschiedlicher Reichweite.

Absatz 1 betrifft die Interaktion: Wenn ein Mensch mit einem KI-System spricht, muss er das erkennen können. Das trifft Chatbots, Voicebots und automatische Telefonassistenten. Diese Pflicht ist absolut – es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen.

Absatz 4 betrifft erzeugte Inhalte: Bild, Ton oder Video, das echt wirkt, aber künstlich ist, muss als solches offengelegt werden. Reine Texte fallen nur darunter, wenn sie über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

Formulierungen, die du übernehmen kannst

  • Chatbot: „Hier antwortet ein KI-Assistent. Für persönliche Beratung schreib uns an …“
  • KI-Bild: „KI-generierte Darstellung“ – direkt an oder unter dem Bild.
  • Produktvisualisierung: „Symbolbild, mit KI erstellt. Das gelieferte Produkt kann abweichen.“
  • Video mit KI-Stimme: „Die Sprecherstimme in diesem Video wurde mit KI erzeugt.“
  • Blogtext: „Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.“

Wo der Hinweis stehen muss

Die Anforderung lautet: klar, deutlich und spätestens beim ersten Kontakt. Das schließt drei beliebte Lösungen aus.

Ein Hinweis, der nur im Impressum steht, reicht nicht – dort schaut niemand vor dem Chat. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht ebenfalls nicht. Und grauer Text in Schriftgröße 8 unter einem Bild erfüllt „deutlich erkennbar“ nicht.

Der Hinweis gehört dorthin, wo der Inhalt ist: an das Bild, in das Chatfenster, in die Videobeschreibung und idealerweise auch als Einblendung.

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Was nicht gekennzeichnet werden muss

Hier wird oft übertrieben. Nicht kennzeichnungspflichtig sind: interne Entwürfe, Übersetzungen, Rechtschreibkorrekturen, Zusammenfassungen für den Eigengebrauch und offensichtlich künstliche Illustrationen wie Comics oder abstrakte Grafiken.

Der Maßstab ist die Täuschungsgefahr. Wo niemand etwas für echt halten kann, entsteht auch keine Pflicht.

Was bei einem Verstoß droht

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – bei kleinen Unternehmen gilt der niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Größe berücksichtigen.

Realistischer als das Bußgeld ist für kleine Betriebe ohnehin die Abmahnung durch Wettbewerber. Ein fehlender Hinweis ist von außen sichtbar und damit leicht angreifbar.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Häufige Fragen

Muss ich jeden KI-geschriebenen Blogtext kennzeichnen?

Nach Artikel 50 Absatz 4 nur, wenn der Text der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dient. Ein normaler Produkttext fällt nicht darunter. Ein freiwilliger Hinweis schadet aber nie und wirkt souverän.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Nein. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo der Inhalt wahrgenommen wird, und spätestens beim ersten Kontakt.

Gilt das auch für Bilder auf Instagram?

Ja. Die Pflicht hängt am Inhalt, nicht an der Plattform. Die plattformeigene KI-Markierung ist hilfreich, ersetzt aber deinen eigenen Hinweis nicht zwingend.

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Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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