Für Steuerberater stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Steuerkanzlei konkret gilt.
Das Wichtigste vorab
- Hochrisiko-Bereich: In der Regel nein. Es bleiben die allgemeinen Pflichten aus Artikel 4 und 50.
- Sonderrecht: Berufsgeheimnis nach § 203 StGB und § 57 StBerG. Mandantendaten dürfen nur an Dienstleister, die vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Wichtigste Sofortmaßnahme: Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.
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Wo KI in der Steuerkanzlei eingesetzt wird
- Mandantenschreiben formulieren
- Belege vorsortieren
- Fachliteratur durchsuchen
- Jahresabschluss-Erläuterungen entwerfen
Das größte Risiko in dieser Branche
Mandantendaten im Prompt. Bereits die Übermittlung an einen US-Dienst ohne Verschwiegenheitsverpflichtung kann strafbewehrt sein – deutlich schärfer als der AI Act selbst.
Entwarnung beim Thema Hochrisiko
Die typischen Anwendungen in diesem Bereich fallen nicht unter Anhang III. Damit entfallen Risikomanagementsystem, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Übrig bleiben zwei Pflichten, die aber wirklich jeden treffen: KI-Kompetenz nach Artikel 4 und Transparenz nach Artikel 50.
Sonderrecht, das zusätzlich gilt
Berufsgeheimnis nach § 203 StGB und § 57 StBerG. Mandantendaten dürfen nur an Dienstleister, die vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.
Der schnellste sinnvolle Schritt
Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Umsetzungsplan für Steuerberater
- Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
- Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
- Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
- Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
- Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.
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Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für kleine Steuerberater?
Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.
Ist KI in der Steuerkanzlei Hochrisiko-Technologie?
In der Regel nein. Die üblichen Anwendungen sind nicht in Anhang III gelistet. Es bleiben die allgemeinen Pflichten.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.
Was ist der schnellste erste Schritt?
Eine Kanzlei-KI-Richtlinie mit klarer Positivliste erlaubter Tools und dem Verbot, Mandantennamen einzugeben.
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Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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