Synthesia

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Synthesia sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenz‑ und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts sowie datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Die Pflichten ergeben sich aus der Anbieter‑Markierungspflicht und den Anwender‑Offenlegungspflichten für Chatbots, Deepfakes und KI‑Texte von öffentlichem Interesse.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Synthesia bietet KI‑gestützte Video‑ und Avatar‑Erstellung an. Als Nutzer gelten Sie als Anwender (Deployer) und müssen ab dem 02.08.2026 die Transparenzvorgaben des Art. 50 einhalten. Die Anbieter‑pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) liegt bei Synthesia selbst – Sie müssen diese Markierungen nicht selbst hinzufügen. Ihre Pflichten betreffen jedoch die Offenlegung in drei Fällen: a) Wenn Sie einen Chatbot‑basierten Avatar einsetzen, muss klar erkennbar sein, dass Nutzer mit einer KI interagieren. b) Bei Deepfake‑Videos, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, ist eine deutliche Hinweiskennzeichnung erforderlich. c) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die Sie veröffentlichen, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein werbender Text, der mit ChatGPT erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell bearbeitet wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Sie prüfen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Bildmaterial von Personen) DSGVO‑konform ist und ggf. Einwilligungen einholen.

Häufige Fragen zu Synthesia

Muss ich bei Videos, die ich mit Synthesia erstelle, einen Hinweis auf KI‑Erstellung anbringen?

Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 liegt bei Synthesia als Anbieter. Sie müssen jedoch einen Hinweis geben, wenn das Video als Chatbot‑Avatar eingesetzt wird oder Deepfake‑Charakter hat, damit Betrachter erkennen, dass KI‑Inhalte verwendet wurden.

Welche Transparenzpflichten gelten gegenüber Personen, die in Synthesia‑Avataren abgebildet werden?

Wenn Sie Avatare von realen Personen nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass diese Personen über die KI‑Erstellung informiert sind und ggf. ihre Einwilligung vorliegt. Bei Deepfake‑Darstellungen ist zusätzlich ein klarer Hinweis erforderlich, dass das Bild manipuliert ist.

Wie prüfe ich, ob die Nutzung von Synthesia datenschutzkonform ist?

Überprüfen Sie, welche personenbezogenen Daten (z. B. Bild‑ oder Stimmaufnahmen) verarbeitet werden, und stellen Sie sicher, dass Sie eine rechtmäßige Grundlage nach DSGVO haben – meist Einwilligung der betroffenen Person. Dokumentieren Sie die Verarbeitung und prüfen Sie, ob Synthesia geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bietet.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.