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Bei der Nutzung von Stable Diffusion sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Anbieter‑Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung beachten und bei veröffentlichten KI‑Inhalten die jeweiligen Anwender‑Offenlegungspflichten prüfen.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Für Anwender gelten Offenlegungspflichten nur in bestimmten Fällen: 1) Wird das Tool als Chatbot eingesetzt, muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. 2) Bei Deepfakes – also KI‑generierten oder manipulierten Bildern, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen – ist eine deutliche Kennzeichnung als künstlich erzeugt erforderlich. 3) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht.
Ein rein intern genutztes Bild oder ein Werbematerial, das mit Stable Diffusion erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell bearbeitet wurde, unterliegt in der Regel keiner Kennzeichnungspflicht. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 02.08.2026, sodass Unternehmen rechtzeitig technische Lösungen prüfen sollten.
Häufige Fragen zu Stable Diffusion
Muss ich als Nutzer von Stable Diffusion jedes erzeugte Bild kennzeichnen?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht für maschinenlesbare Markierungen liegt beim Anbieter. Als Nutzer müssen Sie nur dann offenlegen, wenn das Bild als Deepfake verwendet wird oder in einem öffentlichen Kontext ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht wird.
Wie gehe ich mit Deepfakes um, die ich mit Stable Diffusion erstelle?
Deepfakes, also KI‑generierte Bilder, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, müssen vor ihrer Veröffentlichung klar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Bild selbst erstellt haben.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI‑Texte, die ich mit Stable Diffusion für Blog‑Artikel nutze?
Nur, wenn der Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird und keine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt. Wird der Text von einer Person geprüft und verantwortet, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.