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Salesforce Einstein kann für Automatisierung und CRM eingesetzt werden, erfordert jedoch bei Hochrisiko‑Anwendungen ab 02.12.2027 besondere Pflichten wie Transparenz, menschliche Aufsicht, Datenschutz‑Prüfung und Dokumentation. Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 betrifft nur bestimmte Nutzer‑Szenarien, nicht jede KI‑generierte Ausgabe.
⏰ Hochrisiko-Regeln je nach Einsatz ab 02.12.2027
Häufige Fragen zu Salesforce Einstein
Muss ich bei der Nutzung von Salesforce Einstein meine Kunden darüber informieren, dass KI im Einsatz ist?
Ja, wenn die KI‑gestützte Anwendung direkt mit Kunden interagiert (z. B. Chatbot) oder KI‑generierte Inhalte zu öffentlichen Themen veröffentlicht werden, muss eine klare Hinweis‑Kennzeichnung erfolgen. Für rein interne Analysen besteht keine generelle Informationspflicht gegenüber den Kunden.
Welche Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht sind bei Salesforce Einstein erforderlich?
Für Hochrisiko‑Einsätze sollte ein Mensch die KI‑Entscheidungen prüfen und bei Bedarf korrigieren können. Das kann durch regelmäßige Review‑Prozesse, Freigabe‑Workflows oder die Möglichkeit zum manuellen Eingriff geschehen. Die Aufsicht muss dokumentiert und nachweisbar sein.
Wie erfülle ich die Dokumentations‑ und KI‑Inventar‑Pflichten für Salesforce Einstein?
Erstellen Sie ein Verzeichnis, das alle eingesetzten KI‑Modelle, deren Zweck, Datenquellen und Risikobewertung enthält. Halten Sie fest, welche Maßnahmen zur Transparenz, Datenschutz‑Prüfung und menschlichen Aufsicht ergriffen wurden, und aktualisieren Sie das Inventar bei Änderungen des Einsatzes.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.