Runway

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Runway sollten Selbstständige und kleine Unternehmen ab dem 02.08.2026 die Kennzeichnungs‑ und Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts beachten, wobei die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung beim Anbieter liegt.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Runway bietet KI‑gestützte Video‑ und Avatar‑Erstellung an. Für die berufliche Nutzung gilt, dass der Anbieter die erzeugten synthetischen Inhalte maschinenlesbar (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) kennzeichnen muss – das ist keine Pflicht für Sie als Nutzer. Als Anwender müssen Sie jedoch in bestimmten Fällen Transparenz schaffen: Wenn Sie mit dem Tool Chatbots betreiben, muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation von einer KI stammt. Erstellen Sie Deepfakes, also KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen, müssen Sie diese als künstlich erzeugt offenlegen. Veröffentlichen Sie KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, ist eine Kennzeichnung nötig, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein werbender Text, der mit ChatGPT erstellt und anschließend von einem Menschen redigiert wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Sie Betroffene (z. B. abgebildete Personen) über die Verwendung ihrer Daten informieren, um die Transparenzpflichten zu erfüllen.

Häufige Fragen zu Runway

Muss ich bei der Nutzung von Runway meine erstellten Videos als KI‑Inhalt kennzeichnen?

Die Kennzeichnungspflicht liegt beim Anbieter Runway, der die Inhalte maschinenlesbar markieren muss. Als Nutzer müssen Sie nur dann selbst kennzeichnen, wenn Sie die Videos als Chatbot‑Antwort, Deepfake oder als KI‑Text zu einem öffentlichen Thema ohne redaktionelle Kontrolle einsetzen.

Wie erfülle ich die Transparenzpflicht gegenüber Personen, die in Runway‑Avataren erscheinen?

Informieren Sie die betroffenen Personen darüber, dass ihr Bild bzw. ihre Stimme KI‑basiert erzeugt oder verändert wird, und holen Sie ggf. deren Einwilligung ein. Dokumentieren Sie diese Kommunikation, um den Anforderungen des AI‑Acts zu genügen.

Ab wann gelten die Transparenzregeln des Art. 50 für Runway?

Die Transparenz‑ und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts treten am 02.08.2026 in Kraft. Bis dahin sollten Sie bereits jetzt interne Prozesse prüfen, um bei Inkrafttreten konform zu sein.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.