Perplexity

Text & Content Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Perplexity sollten Selbstständige und kleine Unternehmen die Anbieter‑Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte beachten und insbesondere bei Chatbots, Deepfakes sowie KI‑Texten zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle Transparenz schaffen. Zusätzlich ist eine DSGVO‑Konforme Datenverarbeitung sicherzustellen.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Perplexity (https://www.perplexity.ai) ist ein KI‑gestütztes Recherche‑ und Text‑Tool, das in der Kategorie Text & Content angeboten wird. Die Redaktion stuft das Tool als "Pflichten wahrscheinlich" ein, weil sowohl Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts als auch Datenschutzprüfungen nach DSGVO relevant sind. Ab dem 02.08.2026 müssen Anbieter von generativen KI‑Systemen wie Perplexity synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) – das ist eine reine Anbieterpflicht. Nutzer/Anwender hingegen haben Transparenzpflichten nur in drei Fällen: a) Bei Chatbot‑Anwendungen muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer KI erfolgt. b) KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos (Deepfakes), die Personen oder Ereignisse vortäuschen, müssen als künstlich gekennzeichnet werden. c) KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, benötigen einen Hinweis, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit ChatGPT erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen prüfen, ob bei der Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden und entsprechende DSGVO‑Maßnahmen (Einwilligung, Auftragsverarbeitung, Datensparsamkeit) treffen.

Häufige Fragen zu Perplexity

Muss ich bei der Nutzung von Perplexity meine Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen?

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte liegt beim Anbieter Perplexity. Als Nutzer müssen Sie nur dann Kennzeichnungshinweise geben, wenn Sie die KI‑Ergebnisse in einem Chatbot einsetzen, Deepfakes erstellen oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle veröffentlichen.

Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten um, wenn ich Perplexi­ty für Kundenrecherchen nutze?

Prüfen Sie, ob bei der Eingabe oder Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung vorliegt oder ob eine Auftragsverarbeitung nötig ist. Dokumentieren Sie die Datenflüsse und stellen Sie sicher, dass die DSGVO‑Grundsätze (Datensparsamkeit, Zweckbindung) eingehalten werden.

Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 für meine Nutzung von Perplexity?

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU‑AI‑Acts treten am 02.08.2026 in Kraft. Bis dahin sollten Sie bereits jetzt prüfen, ob Ihre Anwendungsfälle (Chatbot, Deepfake, öffentliche KI‑Texte) unter die Offenlegungspflichten fallen, um rechtzeitig compliant zu sein.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.