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Bei der Nutzung von Perplexity sollten Selbstständige und kleine Unternehmen die Anbieter‑Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte beachten und insbesondere bei Chatbots, Deepfakes sowie KI‑Texten zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle Transparenz schaffen. Zusätzlich ist eine DSGVO‑Konforme Datenverarbeitung sicherzustellen.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Perplexity
Muss ich bei der Nutzung von Perplexity meine Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen?
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte liegt beim Anbieter Perplexity. Als Nutzer müssen Sie nur dann Kennzeichnungshinweise geben, wenn Sie die KI‑Ergebnisse in einem Chatbot einsetzen, Deepfakes erstellen oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle veröffentlichen.
Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten um, wenn ich Perplexity für Kundenrecherchen nutze?
Prüfen Sie, ob bei der Eingabe oder Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung vorliegt oder ob eine Auftragsverarbeitung nötig ist. Dokumentieren Sie die Datenflüsse und stellen Sie sicher, dass die DSGVO‑Grundsätze (Datensparsamkeit, Zweckbindung) eingehalten werden.
Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 für meine Nutzung von Perplexity?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU‑AI‑Acts treten am 02.08.2026 in Kraft. Bis dahin sollten Sie bereits jetzt prüfen, ob Ihre Anwendungsfälle (Chatbot, Deepfake, öffentliche KI‑Texte) unter die Offenlegungspflichten fallen, um rechtzeitig compliant zu sein.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.