OpusClip

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von OpusClip sollten Selbstständige und kleine Unternehmen die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts beachten, insbesondere die Kennzeichnungspflicht für KI‑generierte Videos ab 02.08.2026. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter, während Nutzer nur in bestimmten Fällen (Chatbots, Deepfakes, KI‑Texte zu öffentlichen Themen) offenlegen müssen.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

OpusClip (https://www.opus.pro) ist ein KI‑Tool, das aus Text‑ oder Bild‑Inputs kurze Videos und Avatare erzeugt. Für Selbstständige und kleine Unternehmen, die das Tool beruflich einsetzen, gilt laut redaktioneller Risikoeinstufung „Pflichten wahrscheinlich“, weil die Transparenzpflichten des EU‑AI‑Acts relevant sind. Nach Art. 50 muss der Anbieter von generativen KI‑Systemen die erzeugten synthetischen Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen – etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten. Diese Verpflichtung liegt ausschließlich beim Anbieter und betrifft nicht die Nutzer. Nutzer (Deployer) haben hingegen nur dann Offenlegungspflichten, wenn sie: a) KI‑gestützte Chatbots einsetzen und klar machen müssen, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt; b) Deepfakes – also KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen – veröffentlichen und diese als künstlich erzeugt kennzeichnen; c) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, ohne dass eine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt. Für rein werbliche oder interne Videos, die nach der Erstellung von einem Menschen redaktionell bearbeitet und verantwortet werden, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Die Transparenzpflichten gelten ab dem 02.08.2026; Hochrisiko‑Regeln treten später, ab dem 02.12.2027 bzw. 02.08.2028, in Kraft. Unternehmen sollten daher vor Veröffentlichung prüfen, ob einer der genannten Anwendungsfälle vorliegt, und ggf. entsprechende Hinweise einbauen.

Häufige Fragen zu OpusClip

Muss ich meine mit OpusClip erstellten Videos kennzeichnen?

Die maschinenlesbare Kennzeichnung (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) ist Pflicht des Anbieters OpusClip. Als Nutzer müssen Sie nur dann einen Hinweis geben, wenn das Video als Chatbot‑Interaktion, Deepfake oder KI‑Text zu einem öffentlichen Thema ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht wird.

Wie funktioniert die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes, die ich mit OpusClip erstelle?

Wenn Sie mit OpusClip ein Bild, Audio oder Video erzeugen, das reale Personen oder Ereignisse nachahmt und dieses öffentlich verbreiten, müssen Sie klar und deutlich darauf hinweisen, dass es KI‑generiert ist. Der Hinweis kann im Video‑Intro, in der Beschreibung oder als Textoverlay erfolgen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für rein interne Schulungsvideos, die ich mit OpusClip erstelle?

Für rein interne Zwecke, die nicht öffentlich zugänglich sind und bei denen keine Personen täuscht werden, besteht in der Regel keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Dennoch kann eine interne Dokumentation sinnvoll sein, um Transparenz innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.