Bild Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗
Bei der Nutzung von Midjourney sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Anbieter‑Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Bilder sowie mögliche Anwender‑Pflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Act beachten. Zusätzlich ist die DSGVO‑Konformität bei Bilddaten zu prüfen.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Midjourney
Muss ich die von Midjourney erzeugten Bilder selbst kennzeichnen?
Die Kennzeichnungspflicht für synthetische Inhalte ist eine Anbieterpflicht. Midjourney muss die Bilder maschinenlesbar (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) markieren. Sie sollten jedoch prüfen, dass diese Kennzeichnung vorhanden ist, bevor Sie die Bilder weiterverwenden.
Wann muss ich bei der Nutzung von Midjourney einen Hinweis auf KI‑Inhalte geben?
Ein Hinweis ist nötig, wenn Sie KI‑generierte Bilder als Deepfakes einsetzen, also reale Personen oder Ereignisse fälschlich darstellen, oder wenn Sie KI‑erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlichen. Für reine Werbeinhalte, die redaktionell nachbearbeitet wurden, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht.
Wie prüfe ich, ob die Nutzung von Midjourney datenschutzkonform ist?
Stellen Sie sicher, dass in den Prompts keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, oder dass Sie eine Rechtsgrundlage nach DSGVO dafür haben. Dokumentieren Sie, welche Daten Sie eingeben, und prüfen Sie, ob Midjourney entsprechende Datenschutz‑ und Sicherheitsmaßnahmen bietet.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.