Microsoft Copilot

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Microsoft Copilot muss ab 02.08.2026 maschinenlesbare Kennzeichnungen für synthetische Inhalte bereitstellen; Nutzer sollten bei Chatbots, Deepfakes und öffentlich relevanten KI‑Texte ohne redaktionelle Kontrolle Transparenz schaffen.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen Dokumentation / KI-Inventar DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Selbstständige und kleine Unternehmen, die Microsoft Copilot für Text‑ und Content‑Aufgaben einsetzen, sollten folgende Punkte prüfen:
1. Anbieterpflicht: Microsoft muss synthetische Inhalte, die Copilot erzeugt, maschinenlesbar (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) kennzeichnen. Als Nutzer besteht keine Pflicht, selbst solche Markierungen anzubringen.
2. Anwender‑Pflichten nach Art. 50: Wenn Copilot für Chatbots eingesetzt wird, muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation von einer KI stammt. Bei Deepfakes (KI‑generierte Bilder, Audio‑ oder Video‑Manipulationen) ist eine Offenlegung erforderlich. Für KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, ist ebenfalls eine Kennzeichnung nötig. Ein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit Copilot erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
3. Weitere Pflichten: Dokumentation der Nutzung im KI‑Inventar, Transparenz gegenüber betroffenen Personen (z. B. Hinweis bei personalisierten Inhalten) und Prüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach DSGVO. Die genannten Transparenzpflichten gelten ab dem 02.08.2026, Hochrisiko‑Regeln treten später in Kraft. Es empfiehlt sich, interne Prozesse zu prüfen und ggf. eine Risiko‑ und Dokumentations‑Checkliste zu erstellen.

Häufige Fragen zu Microsoft Copilot

Muss ich bei der Nutzung von Microsoft Copilot meine Texte kennzeichnen?

Eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Kennzeichnung ist nur nötig, wenn KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden oder bei Chatbots/Deepfakes. Ein von Copilot erstellter, anschließend von Ihnen redigierter Werbetext muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden.

Ab wann muss ich die Transparenz‑Pflichten nach Art. 50 beachten?

Die Transparenz‑Pflichten aus Art. 50 gelten ab dem 02.08.2026. Ab diesem Datum müssen Sie bei Chatbots, Deepfakes und veröffentlichten KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle entsprechende Hinweise geben.

Welche zusätzlichen Pflichten ergeben sich für die Nutzung von Copilot im Hinblick auf DSGVO und KI‑Inventar?

Sie sollten dokumentieren, welche KI‑Funktionen Sie einsetzen (KI‑Inventar) und prüfen, ob bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorgaben der DSGVO erfüllt sind. Dazu gehören u. a. die Einhaltung von Zweckbindung, Datensparsamkeit und ggf. die Information betroffener Personen über den KI‑Einsatz.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.