Make

Automatisierung & CRM Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Make sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem Transparenz gegenüber Betroffenen sowie eine Dokumentation der KI‑Einsätze sicherstellen. Die Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter, während Nutzer nur in den definierten Ausnahmefällen offenlegen müssen.

Transparenz gegenüber Betroffenen Dokumentation / KI-Inventar

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Make (ehemals Integromat) ist ein cloud‑basiertes Automatisierungs‑ und CRM‑Tool, das über integrierte generative KI‑Module Inhalte erzeugen kann. Laut redaktioneller Risikoeinstufung gelten für die berufliche Nutzung Pflichten zur Transparenz gegenüber betroffenen Personen und zur Dokumentation der KI‑Verwendung (KI‑Inventar). Diese Pflichten treten mit dem Inkrafttreten von Art. 50 des EU‑AI‑Acts am 02.08.2026 in Kraft. Wichtig: Die Verpflichtung zur maschinenlesbaren Markierung synthetischer Inhalte (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) ist ausschließlich eine Anbieterpflicht von Make – Sie als Nutzer müssen diese Markierung nicht selbst vornehmen. Ihre Offenlegungspflichten als Anwender beschränken sich auf drei Fälle: a) Chatbots, bei denen Nutzer klar erkennen müssen, dass sie mit einer KI kommunizieren; b) Deepfakes, also KI‑generierte oder manipulierte Medien, die Personen oder Ereignisse vortäuschen – hier ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich; c) KI‑generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden – hier muss die KI‑Herkunft offengelegt werden. Für typische Automatisierungs‑Workflows, bei denen KI‑Texte nachträglich von Menschen geprüft und redaktionell verantwortet werden (z. B. Werbetexte, die mit ChatGPT erstellt und anschließend bearbeitet wurden), besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Dennoch sollten Sie ein KI‑Inventar führen, das Art, Zweck und Umfang der KI‑Nutzung dokumentiert, um bei eventuellen Prüfungen nachweisen zu können, dass Sie den Transparenz‑ und Dokumentationsanforderungen nachkommen.

Häufige Fragen zu Make

Muss ich meine Kunden informieren, wenn ich mit Make generierte Texte verschicke?

Nur wenn die Texte ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden und ein Thema von öffentlichem Interesse behandeln. Für übliche Marketing‑ oder Kunden‑kommunikation, die nachträglich von Ihnen geprüft und verantwortet wird, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht, jedoch sollten Sie die Transparenz gegenüber den Betroffenen im Zweifel prüfen.

Wie erstelle ich ein KI‑Inventar für die Nutzung von Make?

Sie können ein einfaches Verzeichnis anlegen, in dem Sie für jede KI‑Komponente von Make (z. B. Text‑Generator, Bild‑Generator) den Einsatzzweck, die betroffenen Datenkategorien, das Datum der Einführung und die verantwortliche Person festhalten. Dieses Inventar sollte regelmäßig aktualisiert und im Rahmen von Audits vorgehalten werden.

Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 für mein Unternehmen?

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU‑AI‑Acts treten am 02.08.2026 in Kraft. Bis zu diesem Datum sollten Sie bereits prüfen, ob Ihre Nutzung von Make in einen der drei Offenlegungs‑Fälle fällt, und entsprechende Prozesse vorbereiten, damit Sie zum Stichtag konform sind.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.