Automatisierung & CRM Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗
Bei der Nutzung von Make sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem Transparenz gegenüber Betroffenen sowie eine Dokumentation der KI‑Einsätze sicherstellen. Die Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter, während Nutzer nur in den definierten Ausnahmefällen offenlegen müssen.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Make
Muss ich meine Kunden informieren, wenn ich mit Make generierte Texte verschicke?
Nur wenn die Texte ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden und ein Thema von öffentlichem Interesse behandeln. Für übliche Marketing‑ oder Kunden‑kommunikation, die nachträglich von Ihnen geprüft und verantwortet wird, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht, jedoch sollten Sie die Transparenz gegenüber den Betroffenen im Zweifel prüfen.
Wie erstelle ich ein KI‑Inventar für die Nutzung von Make?
Sie können ein einfaches Verzeichnis anlegen, in dem Sie für jede KI‑Komponente von Make (z. B. Text‑Generator, Bild‑Generator) den Einsatzzweck, die betroffenen Datenkategorien, das Datum der Einführung und die verantwortliche Person festhalten. Dieses Inventar sollte regelmäßig aktualisiert und im Rahmen von Audits vorgehalten werden.
Ab wann gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 für mein Unternehmen?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU‑AI‑Acts treten am 02.08.2026 in Kraft. Bis zu diesem Datum sollten Sie bereits prüfen, ob Ihre Nutzung von Make in einen der drei Offenlegungs‑Fälle fällt, und entsprechende Prozesse vorbereiten, damit Sie zum Stichtag konform sind.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.