InVideo AI

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von InVideo AI sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts beachten, insbesondere die Kennzeichnung von KI‑Chatbots, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter, nicht beim Nutzer.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

InVideo AI ist ein cloud‑basiertes Tool zur Erstellung von Videos und Avataren. Für die berufliche Nutzung durch Selbstständige und kleine Unternehmen gilt laut redaktioneller Risikoeinstufung eine wahrscheinliche Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts, die ab dem 02.08.2026 in Kraft tritt. Anbieter von generativen KI‑Systemen wie InVideo AI müssen die von ihnen erzeugten Inhalte maschinenlesbar markieren (z. B. durch Wasserzeichen oder Metadaten) – das ist eine reine Anbieterpflicht. Nutzer (Deployer) haben hingegen Offenlegungspflichten in drei Fällen: a) Bei Chatbot‑Funktionen muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. b) Bei Deepfakes, also KI‑generierten oder manipulierten Bild‑, Audio‑ oder Video‑Inhalten, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen, ist eine Kennzeichnung als künstlich erzeugt erforderlich. c) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit ChatGPT erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Inhalte unter die genannten Ausnahmen fallen und gegebenenfalls entsprechende Hinweise bereitstellen.

Häufige Fragen zu InVideo AI

Muss ich bei der Nutzung von InVideo AI meine erstellten Videos kennzeichnen?

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter InVideo AI. Als Nutzer müssen Sie jedoch darauf achten, dass KI‑gestützte Chatbot‑Funktionen, Deepfakes oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle klar als KI‑Inhalte gekennzeichnet werden.

Wie gehe ich mit Deepfake‑Risiken bei InVideo AI um?

Wenn Sie mit InVideo AI Bilder, Audios oder Videos erzeugen, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, sollten Sie diese als künstlich erzeugt kennzeichnen, um den Transparenzanforderungen von Art. 50 zu entsprechen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Werbetexte, die ich mit InVideo AI erstelle?

Ein Werbetext, der mit KI‑Tools wie InVideo AI erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell überarbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden, solange keine öffentliche Themen‑ oder Deepfake‑Situation vorliegt.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.