Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗
Bei der Nutzung von InVideo AI sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts beachten, insbesondere die Kennzeichnung von KI‑Chatbots, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter, nicht beim Nutzer.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu InVideo AI
Muss ich bei der Nutzung von InVideo AI meine erstellten Videos kennzeichnen?
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter InVideo AI. Als Nutzer müssen Sie jedoch darauf achten, dass KI‑gestützte Chatbot‑Funktionen, Deepfakes oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle klar als KI‑Inhalte gekennzeichnet werden.
Wie gehe ich mit Deepfake‑Risiken bei InVideo AI um?
Wenn Sie mit InVideo AI Bilder, Audios oder Videos erzeugen, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, sollten Sie diese als künstlich erzeugt kennzeichnen, um den Transparenzanforderungen von Art. 50 zu entsprechen.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Werbetexte, die ich mit InVideo AI erstelle?
Ein Werbetext, der mit KI‑Tools wie InVideo AI erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell überarbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden, solange keine öffentliche Themen‑ oder Deepfake‑Situation vorliegt.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.