Chatbot & Support Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗
Intercom Fin ist ein KI‑gestützter Chat‑ und Support‑Bot, bei dessen Nutzung Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem Transparenz‑ und Datenschutzpflichten beachten sollten. Die wichtigsten Pflichten ergeben sich aus Artikel 50 des EU‑AI‑Acts (ab 02.08.2026) und der DSGVO.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Intercom Fin
Muss ich bei Intercom Fin einen Hinweis anzeigen, dass ein KI‑Chatbot im Einsatz ist?
Ja, nach Artikel 50 a) des AI‑Acts muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer KI erfolgt. Ein kurzer Hinweis im Chat‑Fenster reicht in der Regel aus, um die Transparenzpflicht zu erfüllen.
Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten um, die über Intercom Fin verarbeitet werden?
Die Verarbeitung muss DSGVO‑konform sein. Das bedeutet, Sie benötigen eine Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung oder Vertrag), informieren Betroffene in Ihrer Datenschutzerklärung und ermöglichen Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.
Gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte, die ich mit Intercom Fin erstelle?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Chatbot‑Hinweise, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle. Ein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit dem Bot erstellt wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.