Intercom Fin

Chatbot & Support Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Intercom Fin ist ein KI‑gestützter Chat‑ und Support‑Bot, bei dessen Nutzung Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem Transparenz‑ und Datenschutzpflichten beachten sollten. Die wichtigsten Pflichten ergeben sich aus Artikel 50 des EU‑AI‑Acts (ab 02.08.2026) und der DSGVO.

Transparenz gegenüber Betroffenen DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Intercom Fin bietet automatisierte Kundenkommunikation und Support‑Funktionen. Als Anbieter muss Intercom die von der KI erzeugten Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) – diese Verpflichtung liegt nicht beim Nutzer. Für Selbstständige und kleine Unternehmen gelten jedoch Offenlegungspflichten, wenn sie den Bot einsetzen: • Chatbot‑Hinweis: Nutzerinnen und Nutzer müssen klar erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. • Deepfakes: KI‑erzeugte oder manipulierte Medien, die Personen oder Ereignisse fälschlich darstellen, müssen als künstlich gekennzeichnet werden. • KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, benötigen eine Kennzeichnung, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt. Ein rein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit ChatGPT erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind die allgemeinen DSGVO‑Anforderungen zu prüfen: Personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäßig verarbeitet werden, Betroffene haben Auskunfts‑ und Widerspruchsrechte. Unternehmen sollten daher vor dem Einsatz von Intercom Fin prüfen, welche Daten verarbeitet werden, eine Datenschutzerklärung anpassen und klare Hinweis‑Texte im Chat integrieren, um den Transparenzanforderungen des AI‑Acts zu genügen.

Häufige Fragen zu Intercom Fin

Muss ich bei Intercom Fin einen Hinweis anzeigen, dass ein KI‑Chatbot im Einsatz ist?

Ja, nach Artikel 50 a) des AI‑Acts muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer KI erfolgt. Ein kurzer Hinweis im Chat‑Fenster reicht in der Regel aus, um die Transparenzpflicht zu erfüllen.

Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten um, die über Intercom Fin verarbeitet werden?

Die Verarbeitung muss DSGVO‑konform sein. Das bedeutet, Sie benötigen eine Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung oder Vertrag), informieren Betroffene in Ihrer Datenschutzerklärung und ermöglichen Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte, die ich mit Intercom Fin erstelle?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Chatbot‑Hinweise, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle. Ein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit dem Bot erstellt wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.