Ideogram

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Bei der Nutzung von Ideogram sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts beachten, die ab dem 02.08.2026 gelten. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter, während Nutzer nur in bestimmten Fällen offenlegen müssen, dass Inhalte KI‑generiert sind.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Ideogram ist ein KI‑basiertes Bildgenerierungstool, das Texte in visuelle Inhalte umwandelt. Da die Redaktion das Risiko als „Pflichten wahrscheinlich“ einstuft, sollten Nutzer die Transparenzvorgaben des Art. 50 genau prüfen. Der Anbieter ist verpflichtet, erzeugte Bilder maschinenlesbar zu kennzeichnen (z. B. durch Wasserzeichen oder Metadaten). Diese Kennzeichnung muss nicht von Ihnen als Nutzer nachgetragen werden.
Für Sie als Anwender gelten Offenlegungspflichten nur in drei klar definierten Situationen: Erstens, wenn Sie das Tool in einem Chatbot einsetzen, muss der Nutzer erkennbar wissen, dass er mit einer KI spricht. Zweitens, bei Deepfake‑Anwendungen – also Bildern, die reale Personen oder Ereignisse fälschlich darstellen – ist eine eindeutige Kennzeichnung als KI‑Erzeugnis erforderlich. Drittens, wenn Sie KI‑generierte oder veränderte Bilder zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen und keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht, muss die Herkunft offengelegt werden.
Ein rein intern genutztes Bild für Marketingzwecke, das nachträglich von einem Menschen bearbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht gesondert gekennzeichnet werden, solange keine der genannten Ausnahmesituationen vorliegt.

Häufige Fragen zu Ideogram

Muss ich bei der Nutzung von Ideogram für Kundenpräsentationen ein Wasserzeichen einfügen?

Die maschinenlesbare Kennzeichnung (z. B. Wasserzeichen) ist Pflicht des Anbieters Ideogram. Sie müssen das Wasserzeichen nicht selbst hinzufügen, solange die vom Anbieter bereitgestellte Kennzeichnung erhalten bleibt.

Wie gehe ich vor, wenn ich mit Ideogram ein Bild für einen Blogbeitrag zu einem politischen Thema erstelle?

Wenn das Bild KI‑generiert ist und keine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt, müssen Sie offenlegen, dass das Bild von einer KI stammt. Ist das Bild jedoch nachträglich von einem Menschen geprüft und bearbeitet, ist in der Regel keine gesonderte Kennzeichnung nötig.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch, wenn ich Ideogram in einem Chatbot einsetze?

Ja. Bei Chatbot‑Anwendungen muss klar erkennbar sein, dass die Antworten bzw. generierten Bilder von einer KI stammen. Eine entsprechende Hinweis‑ oder Kennzeichnungspflicht für den Nutzer besteht ab dem 02.08.2026 nach Art. 50.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.