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Bei der Nutzung von HubSpot AI sollten Selbstständige und kleine Unternehmen ab 02.08.2026 insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 sowie datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Die Pflichten betreffen vor allem Kennzeichnung von Chatbots, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen, nicht jedoch jede KI‑generierte Aussage.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter von generativen KI‑Systemen (hier HubSpot) synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren – das ist eine reine Anbieterpflicht. Nutzer (Deployer) hingegen sind verpflichtet, in drei Fällen klare Hinweise zu geben: bei Chatbots muss erkennbar sein, dass eine KI das Gespräch führt; bei Deepfakes (KI‑erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio‑ oder Video‑Inhalte) muss die künstliche Herkunft offengelegt werden; und bei KI‑generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden, ist ebenfalls eine Kennzeichnung nötig.
Ein rein werbender Text, der mit HubSpot AI erstellt, danach aber von einer Person redaktionell überarbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen prüfen, welche personenbezogenen Daten an HubSpot übermittelt werden und ob hierfür eine rechtliche Grundlage nach DSGVO besteht, um Bußgelder zu vermeiden.
Häufige Fragen zu HubSpot AI
Muss ich meinen Kunden mitteilen, dass ich HubSpot AI für meine Marketing‑Automatisierung nutze?
Ja, wenn HubSpot AI in einem Chatbot eingesetzt wird oder KI‑generierte Inhalte ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden, muss ein Hinweis erfolgen, damit Betroffene erkennen können, dass eine KI beteiligt ist. Für rein interne Prozesse ohne Interaktion mit Kunden besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht.
Wie kann ich die DSGVO‑Konformität von HubSpot AI prüfen?
Zunächst sollten Sie prüfen, welche personenbezogenen Daten an HubSpot übermittelt werden (z. B. Kontaktdaten, Interaktionsdaten). Stellen Sie sicher, dass Sie eine Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertragserfüllung etc.) haben und prüfen Sie, ob HubSpot entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge anbietet. Eine Datenschutz‑Folgenabschätzung kann sinnvoll sein, wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden.
Gilt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 für alle Inhalte, die ich mit HubSpot AI erstelle?
Nein, die Kennzeichnungspflicht gilt nicht pauschal für alle KI‑generierten Inhalte. Sie ist relevant für Chatbots, Deepfakes und KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne menschliche redaktionelle Kontrolle. Ein von HubSpot AI erstellter Werbetext, der anschließend von einer Person überarbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.