HeyGen

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

HeyGen kann für die Erstellung von Videos und Avataren genutzt werden; ab 02.08.2026 gelten Transparenz‑Pflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts. Selbstständige und kleine Unternehmen sollten die Anbieter‑Kennzeichnungspflicht und ihre eigenen Offenlegungspflichten bei Chatbots, Deepfakes und KI‑Texten beachten.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

HeyGen (https://www.heygen.com) bietet KI‑gestützte Video‑ und Avatar‑Erstellung und wird von der Redaktion mit der Risikoeinstufung „Pflichten wahrscheinlich“ bewertet. Für die berufliche Nutzung gilt, dass der Anbieter die synthetischen Inhalte maschinenlesbar markieren muss (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) – das ist eine reine Anbieter‑pflicht. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, in drei Fällen Transparenz zu schaffen: a) Wenn Sie mit HeyGen einen Chatbot betreiben, muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. b) Bei Deepfakes, also KI‑generierten oder manipulierten Bild‑, Audio‑ oder Video‑Inhalten, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen, ist eine eindeutige Offenlegung erforderlich. c) KI‑generierte oder veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen gekennzeichnet werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein werbender Text, der mit ChatGPT erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell überarbeitet wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Sie die DSGVO‑Konformität prüfen, insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten in den erstellten Videos, und ggf. Einwilligungen einholen. Die Transparenz‑Pflichten nach Art. 50 treten am 02.08.2026 in Kraft, sodass Sie rechtzeitig interne Prozesse anpassen sollten.

Häufige Fragen zu HeyGen

Muss ich bei der Nutzung von HeyGen meine erstellten Videos kennzeichnen?

Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 liegt beim Anbieter HeyGen, der die Inhalte maschinenlesbar markieren muss. Als Nutzer müssen Sie nur dann offenlegen, wenn das Video als Deepfake eingesetzt wird oder wenn es KI‑generierte Inhalte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle enthält.

Wie erfüllt HeyGen die maschinenlesbare Markierungspflicht nach Art. 50?

HeyGen ist verpflichtet, synthetische Medien mit Wasserzeichen, Metadaten oder ähnlichen technischen Hinweisen zu versehen, die von Maschinen ausgelesen werden können. Diese Verpflichtung liegt allein beim Anbieter und entlastet den Nutzer von einer eigenen Kennzeichnungspflicht.

Welche Datenschutz‑Prüfungen muss ich als kleiner Betrieb durchführen, wenn ich HeyGen für Kundenvideos einsetze?

Prüfen Sie, ob in den Videos personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Stimmen) verarbeitet werden. Holen Sie ggf. Einwilligungen der betroffenen Personen ein, informieren Sie über die KI‑Verarbeitung und stellen Sie sicher, dass die Datenverarbeitung mit der DSGVO vereinbar ist, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Datensparsamkeit und Sicherheitsmaßnahmen.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.