Grammarly

Text & Content Eher unkritisch Zur Anbieter-Seite ↗

Grammarly ist ein unkritisches KI‑Tool für Textoptimierung; Selbstständige und kleine Unternehmen sollten vor allem eine Dokumentation der Nutzung führen und ein KI‑Inventar führen.

Dokumentation / KI-Inventar
Grammarly unterstützt bei Rechtschreibung, Stil und Tonfall und gilt nach der Risikoeinstufung der Redaktion als eher unkritisch. Für die Nutzung im beruflichen Kontext sollten Sie ein einfaches KI‑Inventar führen und dokumentieren, welche Texte mit Grammarly erstellt oder überarbeitet wurden. Da Grammarly als Anbieter die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte übernehmen muss, entfällt eine eigene Kennzeichnungspflicht für Sie. Als Anwender gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 nur in speziellen Fällen: Wenn Sie das Tool als Chatbot einsetzen, muss klar erkennbar sein, dass Nutzer mit einer KI sprechen; bei Deepfake‑ähnlichen Inhalten (z. B. manipulierte Audio‑ oder Videoaufnahmen) ist eine Offenlegung erforderlich; und bei KI‑generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden, muss die KI‑Erzeugung offengelegt werden. Ein von Ihnen redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit Grammarly erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Beachten Sie zudem die Fristen des EU‑AI‑Acts: Transparenzpflichten gelten ab 2. August 2026, Hochrisikoregeln erst ab 2027/2028.

Häufige Fragen zu Grammarly

Muss ich bei der Nutzung von Grammarly meine Texte kennzeichnen?

Nein, eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Nur bei KI‑generierten Texten zu öffentlichen Themen ohne menschliche Kontrolle ist eine Offenlegung nötig.

Welche Dokumentationspflichten habe ich als Selbstständiger?

Führen Sie ein KI‑Inventar und dokumentieren Sie, welche Texte Sie mit Grammarly erstellt oder bearbeitet haben, um im Zweifel nachweisen zu können, dass Sie die Vorgaben des AI‑Acts erfüllen.

Gilt die Chatbot‑Offenlegungspflicht auch für Grammarly?

Nur wenn Sie Grammarly als Chatbot einsetzen. Dann muss deutlich erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer KI erfolgt. Bei reiner Textkorrektur besteht diese Pflicht nicht.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.