Gamma

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Bei der Nutzung von Gamma sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts im Blick behalten, insbesondere wenn KI‑generierte Inhalte veröffentlicht werden. Die Kennzeichnungspflicht liegt primär beim Anbieter, während Nutzer nur in bestimmten Fällen offenlegen müssen, dass Inhalte KI‑basiert sind.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Gamma ist ein KI‑gestütztes Präsentations‑ und Design‑Tool, das Texte, Bilder und Layout‑Vorschläge automatisch erzeugt. Für die berufliche Nutzung gilt, dass die Anbieter‑pflichtige maschinenlesbare Markierung (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) bereits im Tool integriert sein muss – Sie als Nutzer müssen diese nicht selbst hinzufügen. Als Anwender sind Sie jedoch verpflichtet, KI‑generierte Inhalte in drei Situationen zu kennzeichnen: a) Wenn Sie einen Chatbot‑ähnlichen Dialog mit Kunden führen, muss klar erkennbar sein, dass die Kommunikation von einer KI stammt. b) Bei Deepfakes – also manipulierten Bildern, Audios oder Videos, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen – ist eine deutliche Offenlegung erforderlich. c) Wenn Sie KI‑erzeugte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, muss eine Kennzeichnung erfolgen, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle und Verantwortung besteht. Ein rein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit Gamma erstellt wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Die Transparenzpflichten gelten ab dem 02.08.2026; prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Nutzung unter die genannten Ausnahmen fällt.

Häufige Fragen zu Gamma

Muss ich bei der Nutzung von Gamma meine Präsentationen kennzeichnen?

Grundsätzlich ist die Kennzeichnungspflicht für Nutzer nur dann relevant, wenn die Inhalte als Deepfake gelten, als KI‑Chatbot‑Interaktion erkennbar sein müssen oder wenn KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Für normale Präsentationen ohne diese Merkmale ist keine Kennzeichnung nötig.

Wie funktioniert die maschinenlesbare Markierung bei Gamma?

Die maschinenlesbare Markierung (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) ist eine Anbieter‑pflicht und wird von Gamma automatisch in die erzeugten Dateien eingebettet. Sie müssen als Nutzer diese Markierung nicht selbst hinzufügen, sollten sie aber nicht entfernen.

Ab wann muss ich die Transparenzpflicht nach Art. 50 beachten?

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU‑AI‑Acts gelten ab dem 02.08.2026. Bis dahin sollten Sie bereits prüfen, ob Ihre geplanten Anwendungsfälle unter die Ausnahmen fallen und ggf. interne Prozesse zur Kennzeichnung einrichten.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.