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Bei der Nutzung von Fireflies.ai sollten Selbstständige und kleine Unternehmen ab dem 02.08.2026 die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI‑Act beachten und gleichzeitig die DSGVO‑Konformität prüfen.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Fireflies.ai
Muss ich bei der Nutzung von Fireflies.ai meine Kunden darüber informieren, dass das Gespräch transkribiert wird?
Ja, nach Art. 50 AI‑Act und den Grundsätzen der DSGVO sollten Sie Betroffene vorab über die automatisierte Transkription informieren und ggf. deren Einwilligung einholen, da personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Gilt für Fireflies.ai eine Kennzeichnungspflicht, wenn ich die erzeugten Transkripte öffentlich veröffentliche?
Nur wenn die Transkripte KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse enthalten und keine menschliche redaktionelle Kontrolle stattfindet, ist eine Kennzeichnung als KI‑Text erforderlich. Ansonsten besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht.
Wie kann ich prüfen, ob Fireflies.ai die Anforderungen des EU‑AI‑Acts erfüllt?
Sie können prüfen, ob der Anbieter maschinenlesbare Markierungen für synthetische Inhalte bereitstellt (Anbieterpflicht) und ob er transparente Informationen zu Modell, Datenquellen und Risikomanagement bereitstellt. Zusätzlich sollten Sie die Datenschutz‑ und Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters im Hinblick auf die DSGVO bewerten.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.