ElevenLabs

Audio & Stimme Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von ElevenLabs sollten Selbstständige und kleine Unternehmen die Anbieter‑Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung von synthetischen Audioinhalten beachten und insbesondere bei Chatbots, Deepfakes und KI‑Texten zu öffentlichen Themen Transparenzpflichten einhalten. Zusätzlich sind Datenschutz‑ und DSGVO‑Aspekte zu prüfen, da personenbezogene Daten verarbeitet werden können.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

ElevenLabs bietet KI‑gestützte Sprachsynthese, mit der Audiodateien automatisch erzeugt werden können. Als Anbieter ist ElevenLabs verpflichtet, synthetische Inhalte maschinenlesbar zu markieren – etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten – sodass Nutzer die Herkunft technisch nachvollziehen können. Diese Kennzeichnungspflicht liegt ausschließlich beim Anbieter, nicht beim Anwender.
Für Anwender (Deployer) ergeben sich nach Art. 50 des EU‑AI‑Acts nur in bestimmten Fällen Offenlegungspflichten: Wenn das erzeugte Audio in einem Chatbot eingesetzt wird, muss klar erkennbar sein, dass die Stimme von einer KI stammt. Bei Deepfake‑Audios, die Personen oder Ereignisse fälschlich darstellen, ist eine deutliche Kennzeichnung als KI‑generiert erforderlich. Auch KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein werbender Text, der mit ElevenLabs erstellt und anschließend von einer Person final bearbeitet wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen prüfen, ob bei der Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden und entsprechende DSGVO‑Konformität sicherstellen, etwa durch Einwilligungen oder Auftragsverarbeitungsverträge. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 02.08.2026, während weitere Hochrisiko‑Regeln später in Kraft treten.

Häufige Fragen zu ElevenLabs

Muss ich bei der Nutzung von ElevenLabs meine Audiodateien kennzeichnen?

Die Kennzeichnungspflicht für synthetische Audioinhalte liegt beim Anbieter ElevenLabs, nicht bei Ihnen. Sie müssen jedoch bei Einsatz in Chatbots, Deepfakes oder öffentlichen KI‑Texten die entsprechenden Offenlegungspflichten nach Art. 50 beachten.

Wie erfülle ich die Transparenzpflichten, wenn ich ElevenLabs‑Stimmen in einem Kunden‑Chatbot einsetze?

Stellen Sie sicher, dass Nutzer klar erkennen können, dass sie mit einer KI‑Stimme interagieren – zum Beispiel durch einen Hinweis im Chat‑Interface oder eine akustische Ansage zu Beginn des Gesprächs.

Welche Datenschutzaspekte sind bei ElevenLabs zu beachten?

Prüfen Sie, ob personenbezogene Daten (z. B. Namen, Stimmen) verarbeitet werden. Holen Sie ggf. Einwilligungen ein, schließen Sie Auftragsverarbeitungsverträge mit ElevenLabs ab und stellen Sie sicher, dass die Datenverarbeitung den Vorgaben der DSGVO entspricht.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.