Descript

Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Descript sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten nach Art. 50 (ab 02.08.2026) sowie datenschutzrechtliche Vorgaben prüfen. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur bestimmte Anwendungsfälle, nicht jede KI‑generierte Ausgabe.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Descript ist ein Tool für Video‑ und Audio‑Bearbeitung, das generative KI‑Funktionen wie automatisches Transkribieren, Voice‑Over‑Synthese und Avatar‑Erstellung bietet. Anbieter von generativen KI‑Systemen müssen die von ihnen erzeugten Inhalte maschinenlesbar markieren (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) – das ist eine reine Anbieterpflicht und liegt nicht in der Verantwortung der Nutzer. Für Anwender gelten Offenlegungspflichten nur in drei konkreten Situationen: a) Wenn ein KI‑gestützter Chatbot eingesetzt wird, muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. b) Bei Deepfakes – also KI‑generierten oder manipulierten Bildern, Audios oder Videos, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen – ist eine deutliche Kennzeichnung erforderlich. c) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein werbender Text, der mit ChatGPT erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell überarbeitet wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen die DSGVO‑Konformität prüfen, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Audio‑ oder Videomaterial. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 treten am 02.08.2026 in Kraft; weitere Hochrisiko‑Regeln gelten ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028.

Häufige Fragen zu Descript

Muss ich bei der Nutzung von Descript meine erstellten Videos kennzeichnen?

Eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Sie gilt nur, wenn das Video Deepfake‑Charakter hat oder KI‑generierte Inhalte zu öffentlichen Themen ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. In anderen Fällen ist keine Kennzeichnung nötig.

Wie erfüllt Descript die Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Markierung?

Der Anbieter muss die von ihm erzeugten KI‑Inhalte mit Wasserzeichen oder Metadaten versehen, sodass sie von Maschinen erkannt werden können. Diese Pflicht liegt beim Anbieter, nicht beim Nutzer des Tools.

Welche Datenschutzaspekte muss ich bei Descript beachten?

Bei der Verarbeitung von Audio‑ oder Videodaten, die personenbezogene Informationen enthalten, ist die DSGVO zu beachten. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt, welche Daten gespeichert werden und ob geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen wurden.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.