Video & Avatar Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗
Bei der Nutzung von Descript sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten nach Art. 50 (ab 02.08.2026) sowie datenschutzrechtliche Vorgaben prüfen. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur bestimmte Anwendungsfälle, nicht jede KI‑generierte Ausgabe.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Descript
Muss ich bei der Nutzung von Descript meine erstellten Videos kennzeichnen?
Eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Sie gilt nur, wenn das Video Deepfake‑Charakter hat oder KI‑generierte Inhalte zu öffentlichen Themen ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. In anderen Fällen ist keine Kennzeichnung nötig.
Wie erfüllt Descript die Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Markierung?
Der Anbieter muss die von ihm erzeugten KI‑Inhalte mit Wasserzeichen oder Metadaten versehen, sodass sie von Maschinen erkannt werden können. Diese Pflicht liegt beim Anbieter, nicht beim Nutzer des Tools.
Welche Datenschutzaspekte muss ich bei Descript beachten?
Bei der Verarbeitung von Audio‑ oder Videodaten, die personenbezogene Informationen enthalten, ist die DSGVO zu beachten. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt, welche Daten gespeichert werden und ob geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen wurden.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.