DeepL

Text & Content Eher unkritisch Zur Anbieter-Seite ↗

DeepL ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in der Regel unkritisch, erfordert jedoch eine Dokumentation im KI‑Inventar und die Sicherstellung von KI‑Kompetenz nach Art. 4. Die Transparenzpflichten des Art. 50 betreffen nur bestimmte Anwendungsfälle, nicht jede KI‑generierte Übersetzung.

Dokumentation / KI-Inventar KI-Kompetenz (Art. 4)
DeepL ist ein KI‑gestütztes Übersetzungstool, das in der Praxis häufig für Kundenkommunikation, Marketing‑Texte oder interne Dokumente eingesetzt wird. Da die Redaktion das Risiko als eher unkritisch einstuft, besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht für übersetzte Inhalte. Dennoch sollten Selbstständige und kleine Unternehmen das Tool im KI‑Inventar erfassen und nachweisen, dass sie über die nötige KI‑Kompetenz nach Art. 4 des AI‑Acts verfügen. Die Anbieterpflicht nach Art. 50 verlangt von DeepL, synthetische Inhalte maschinenlesbar zu markieren – das liegt also beim Anbieter, nicht beim Nutzer. Für die Anwender gelten Offenlegungspflichten nur in speziellen Fällen: Bei Chatbots muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt; bei Deepfakes (KI‑erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio‑ oder Video‑Inhalte) ist eine Kennzeichnung als künstlich erzeugt erforderlich; und bei KI‑generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden, muss die Herkunft offengelegt werden. Ein redaktionell überarbeiteter Werbetext, der mit DeepL übersetzt wurde, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden.

Häufige Fragen zu DeepL

Muss ich bei der Nutzung von DeepL meine Übersetzungen kennzeichnen?

Nein, für rein übersetzte Texte besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht. Eine Kennzeichnung ist nur nötig, wenn es sich um Chatbot‑Ausgaben, Deepfakes oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle handelt.

Wie erfülle ich die Dokumentations‑Pflicht für DeepL im KI‑Inventar?

Erfassen Sie DeepL als genutztes KI‑System im KI‑Inventar, beschreiben Sie den Anwendungszweck (z. B. Übersetzung von Kunden‑ oder Marketing‑Material) und dokumentieren Sie, dass Sie die KI‑Kompetenz nach Art. 4 nachweisen können (z. B. Schulungen oder Fachwissen).

Gilt die Transparenzpflicht des Art. 50 auch für mich als Nutzer von DeepL?

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter DeepL. Als Nutzer müssen Sie nur in den genannten Ausnahmefällen (Chatbots, Deepfakes, öffentliche KI‑Texte ohne redaktionelle Kontrolle) entsprechende Hinweise geben.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.