Text & Content Eher unkritisch Zur Anbieter-Seite ↗
DeepL ist für Selbstständige und kleine Unternehmen in der Regel unkritisch, erfordert jedoch eine Dokumentation im KI‑Inventar und die Sicherstellung von KI‑Kompetenz nach Art. 4. Die Transparenzpflichten des Art. 50 betreffen nur bestimmte Anwendungsfälle, nicht jede KI‑generierte Übersetzung.
Häufige Fragen zu DeepL
Muss ich bei der Nutzung von DeepL meine Übersetzungen kennzeichnen?
Nein, für rein übersetzte Texte besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht. Eine Kennzeichnung ist nur nötig, wenn es sich um Chatbot‑Ausgaben, Deepfakes oder KI‑Texte zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle handelt.
Wie erfülle ich die Dokumentations‑Pflicht für DeepL im KI‑Inventar?
Erfassen Sie DeepL als genutztes KI‑System im KI‑Inventar, beschreiben Sie den Anwendungszweck (z. B. Übersetzung von Kunden‑ oder Marketing‑Material) und dokumentieren Sie, dass Sie die KI‑Kompetenz nach Art. 4 nachweisen können (z. B. Schulungen oder Fachwissen).
Gilt die Transparenzpflicht des Art. 50 auch für mich als Nutzer von DeepL?
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt beim Anbieter DeepL. Als Nutzer müssen Sie nur in den genannten Ausnahmefällen (Chatbots, Deepfakes, öffentliche KI‑Texte ohne redaktionelle Kontrolle) entsprechende Hinweise geben.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.