DALL·E

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Bei Nutzung von DALL·E sollten Selbstständige und kleine Unternehmen ab dem 02.08.2026 prüfen, ob und wann sie KI‑generierte Bilder kennzeichnen müssen, wobei die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung beim Anbieter liegt.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

DALL·E ist ein KI‑Bildgenerierungstool, das von OpenAI bereitgestellt wird. Nach Artikel 50 des EU‑AI‑Act muss der Anbieter die von ihm erzeugten Bilder maschinenlesbar markieren (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten). Diese Verpflichtung liegt also ausschließlich bei OpenAI und nicht beim Nutzer.
Für die Anwender (Deployer) entstehen Transparenzpflichten nur in bestimmten Fällen: 1) Wenn das Bild in einem Chatbot‑Interface verwendet wird, muss deutlich erkennbar sein, dass die Darstellung KI‑basiert ist. 2) Bei Deepfake‑Szenarien – also Bildern, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen – ist eine offenkundige Kennzeichnung als künstlich erzeugt erforderlich. 3) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Für rein werbliche oder künstlerische Bilder, die nachträglich von einem Menschen geprüft und verantwortet wurden, besteht in der Regel keine generelle Kennzeichnungspflicht. Selbstständige sollten daher vor Veröffentlichung prüfen, ob eines der genannten Kriterien zutrifft und ggf. einen Hinweis integrieren, um den Vorgaben des AI Act zu entsprechen.
Die Frist für die Transparenzpflichten beginnt am 02.08.2026; bis dahin sollten Unternehmen ihre internen Prozesse anpassen, um mögliche Kennzeichnungspflichten rechtzeitig umzusetzen.

Häufige Fragen zu DALL·E

Muss ich jedes von DALL·E erzeugte Bild kennzeichnen?

Nein, die generelle Kennzeichnungspflicht gilt nicht für alle KI‑Bilder. Sie ist nur dann erforderlich, wenn das Bild als Deepfake missbraucht werden könnte oder in einem Chatbot‑Kontext eingesetzt wird, wo Nutzer erkennen müssen, dass es KI‑basiert ist. In anderen Fällen, etwa für rein kreative oder redaktionell geprüfte Werbebilder, ist keine Kennzeichnung nötig.

Wie wird die maschinenlesbare Markierung umgesetzt?

Die maschinenlesbare Markierung ist eine Verpflichtung des Anbieters OpenAI. DALL·E fügt automatisch Wasserzeichen oder Metadaten in die Bilddatei ein, die von automatisierten Systemen ausgelesen werden können. Nutzer müssen selbst keine technischen Schritte unternehmen, sollten jedoch prüfen, dass diese Markierung erhalten bleibt, wenn das Bild weiterbearbeitet wird.

Was muss ich beachten, wenn ich KI‑Bilder von DALL·E in Werbung verwende?

Für Werbeanwendungen gilt: Wenn das Bild nicht dazu dient, reale Personen oder Ereignisse zu täuschen (also kein Deepfake), und wenn es nachträglich von einem Menschen geprüft und verantwortet wurde, ist in der Regel keine gesonderte Kennzeichnung nach Art. 50 nötig. Sollte das Bild jedoch potenziell irreführend sein, empfiehlt es sich, einen Hinweis wie „KI‑generiertes Bild“ einzufügen, um Transparenz sicherzustellen.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.