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Bei der Nutzung von Copy.ai sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenzpflichten des Art. 50 beachten, die ab 02.08.2026 gelten. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur bestimmte Anwendungsfälle – nicht jede KI‑generierte Textausgabe muss gekennzeichnet werden.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Selbstständige und kleine Unternehmen, die Copy.ai einsetzen, müssen jedoch prüfen, ob ihre Nutzung unter die Anwender‑Pflichten des Art. 50 fällt. Relevant ist dies insbesondere, wenn sie: a) Chatbots betreiben – dann muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt; b) Deepfake‑Inhalte (KI‑generierte bzw. manipulierte Bilder, Audios oder Videos) erstellen oder verbreiten – hier ist eine eindeutige Offenlegung erforderlich; c) KI‑generierte oder -veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, ohne dass eine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt – auch hier ist eine Kennzeichnung nötig.
Für rein werbliche Texte, die mit Copy.ai erstellt und anschließend von einer Person redaktionell überarbeitet und verantwortet werden, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Unternehmen sollten daher vor Veröffentlichung prüfen, ob eine menschliche Kontrolle vorliegt und ob der Inhalt unter die genannten Ausnahmen fällt, um den Transparenzanforderungen des Art. 50 rechtzeitig zu entsprechen.
Häufige Fragen zu Copy.ai
Muss ich bei der Nutzung von Copy.ai meine erstellten Texte kennzeichnen?
Eine generelle Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Sie müssen nur dann kennzeichnen, wenn Sie KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlichen. Werbetexte, die nachträglich von einer Person bearbeitet wurden, benötigen in der Regel keine Kennzeichnung.
Welche Pflichten habe ich, wenn ich mit Copy.ai einen Chatbot betreibe?
Für Chatbots gilt nach Art. 50, dass Nutzer klar erkennen können müssen, dass sie mit einer KI interagieren. Das bedeutet, Sie müssen einen Hinweis (z. B. „Dieser Dialog wird von einer KI unterstützt“) sichtbar machen, bevor das Gespräch beginnt.
Wie gehe ich mit Deepfake‑Inhalten um, die ich mit Copy.ai erstelle?
Wenn Sie KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos erstellen, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen, müssen Sie diese eindeutig als künstlich erzeugt kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss für den Endnutzer leicht erkennbar sein, um den Transparenzanforderungen des Art. 50 zu entsprechen.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.