ChatGPT (OpenAI)

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Bei der Nutzung von ChatGPT sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenz‑ und Dokumentationspflichten nach Art. 50 und den allgemeinen KI‑Compliance‑Anforderungen beachten. Eine pauschale Kennzeichnung aller KI‑Texte ist nicht erforderlich, sondern nur in den gesetzlich definierten Ausnahmefällen.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Transparenz gegenüber Betroffenen Dokumentation / KI-Inventar KI-Kompetenz (Art. 4) DSGVO-/Datenschutz-Prüfung

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Selbstständige und kleine Unternehmen, die ChatGPT für die Erstellung von Texten, Marketing‑Materialien oder Kundenkommunikation einsetzen, müssen ab dem 02.08.2026 die Transparenzpflichten des EU‑AI‑Acts beachten. Die Anbieter‑pflicht zur maschinenlesbaren Markierung (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) liegt bei OpenAI und ist nicht von Ihnen zu erfüllen. Ihre Pflichten als Nutzer entstehen vor allem, wenn Sie KI‑gestützte Chatbots betreiben, Deep‑Fake‑Inhalte erstellen oder KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, ohne dass eine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt. In diesen Fällen muss klar erkennbar sein, dass es sich um KI‑generierte Inhalte handelt. Für rein redaktionell bearbeitete Werbetexte, die mit ChatGPT erstellt und anschließend von einer Person geprüft wurden, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Zusätzlich sollten Sie ein KI‑Inventar führen, die KI‑Kompetenz nach Art. 4 sicherstellen und prüfen, ob die Datenverarbeitung mit der DSGVO konform ist. Dokumentieren Sie die Nutzung von ChatGPT, um bei eventuellen Prüfungen nachweisen zu können, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Häufige Fragen zu ChatGPT (OpenAI)

Muss ich meine Kunden informieren, wenn ich ChatGPT für die Erstellung von Texten nutze?

Eine generelle Kennzeichnungspflicht besteht nur, wenn die Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden und keine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt. Für rein interne oder redaktionell bearbeitete Texte ist in der Regel keine Kennzeichnung nötig, jedoch kann eine freiwillige Transparenz das Vertrauen stärken.

Wie setze ich die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 um, wenn ich KI‑Texte veröffentliche?

Kennzeichnen Sie KI‑Texte, die ohne menschliche Überprüfung zu öffentlichen Themen veröffentlicht werden, deutlich (z. B. Hinweis „Dieser Text wurde mit KI erstellt“). Für Chatbots muss ein Hinweis sichtbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. Deep‑Fake‑Inhalte müssen ebenfalls als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.

Welche weiteren Pflichten (z. B. Dokumentation, Datenschutz) gelten für die Nutzung von ChatGPT?

Sie sollten ein KI‑Inventar führen, die KI‑Kompetenz nach Art. 4 sicherstellen und prüfen, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der DSGVO konform ist. Zudem ist eine Dokumentation der Nutzung (z. B. Zweck, Datenquellen, Prüfungen) empfehlenswert, um bei Audits nachweisen zu können, dass Sie die Vorgaben des AI Acts erfüllen.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.