Chatbase

Chatbot & Support Pflichten wahrscheinlich Zur Anbieter-Seite ↗

Bei der Nutzung von Chatbase sollten Selbstständige und kleine Unternehmen vor allem die Transparenz‑ und Datenschutzpflichten des AI‑Acts beachten. Der Anbieter muss synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen, während Sie als Nutzer Chatbot‑Hinweise und ggf. Offenlegungen für Deepfakes bzw. öffentliche KI‑Texte bereitstellen müssen.

Transparenz gegenüber Betroffenen DSGVO-/Datenschutz-Prüfung Dokumentation / KI-Inventar

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Chatbase ist ein KI‑gestütztes Chatbot‑ und Support‑Tool, das von https://www.chatbase.co angeboten wird. Für Selbstständige und kleine Unternehmen gilt die Risikoeinstufung „Pflichten wahrscheinlich“, das bedeutet, dass bestimmte Pflichten des AI‑Acts zu beachten sind.
Der Anbieter muss alle von Chatbase erzeugten synthetischen Inhalte (z. B. automatisch generierte Antworten) maschinenlesbar markieren (Wasserzeichen, Metadaten). Als Nutzer müssen Sie das nicht selbst umsetzen.
Wenn Sie den Chatbot auf Ihrer Website oder in der Kundenkommunikation einsetzen, müssen Sie klar erkennbar machen, dass die Antworten von einer KI stammen (z. B. Hinweis „Dieser Chat wird von einer KI unterstützt“). Für Deepfake‑Szenarien (z. B. KI‑erzeugte Bilder oder Videos) ist eine Offenlegung erforderlich, wenn sie Personen oder Ereignisse vortäuschen. KI‑Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die Sie veröffentlichen, müssen ebenfalls gekennzeichnet werden, es sei denn, ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und übernimmt die Verantwortung. Ein rein redaktionell bearbeiteter Werbetext, der mit ChatGPT erstellt wurde, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
Prüfen Sie, welche personenbezogenen Daten an Chatbase übermittelt werden und schließen Sie ggf. Auftragsverarbeitungsverträge ab. Führen Sie ein KI‑Inventar und dokumentieren Sie, welche Prozesse KI nutzen, um den Anforderungen des AI‑Acts und der DSGVO zu genügen. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 02.08.2026, planen Sie entsprechende Hinweise rechtzeitig ein.

Häufige Fragen zu Chatbase

Muss ich bei der Nutzung von Chatbase meine Kunden darauf hinweisen, dass ein KI‑Chatbot im Einsatz ist?

Ja, Sie müssen deutlich sichtbar machen, dass die Kommunikation von einer KI unterstützt wird, zum Beispiel mit einem Hinweis wie „Dieser Chat wird von einer KI betrieben“. Diese Information muss für die Nutzer leicht erkennbar und verständlich sein.

Wie erfülle ich die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht für von Chatbase erzeugte Inhalte?

Die Kennzeichnungspflicht liegt beim Anbieter von Chatbase. Sie sollten prüfen, dass das System synthetische Inhalte automatisch mit Wasserzeichen oder Metadaten versieht. Als Nutzer müssen Sie diese Kennzeichnung nicht selbst hinzufügen, sollten aber sicherstellen, dass sie vorhanden ist.

Welche Datenschutzaspekte muss ich bei der Anbindung von Chatbase beachten?

Stellen Sie sicher, dass nur notwendige personenbezogene Daten an Chatbase übermittelt werden, schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab und informieren Sie Betroffene gemäß DSGVO über die Datenverarbeitung. Dokumentieren Sie zudem, welche Daten verarbeitet werden, um sowohl DSGVO‑ als auch AI‑Act‑Anforderungen zu erfüllen.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.