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Adobe Firefly unterliegt ab dem 02.08.2026 den Transparenzpflichten des Art. 50, wobei die Kennzeichnungspflicht primär beim Anbieter liegt; Nutzer müssen nur in speziellen Fällen offenlegen. Selbstständige und kleine Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Nutzung unter die Ausnahmen fällt.
⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026
Häufige Fragen zu Adobe Firefly
Muss ich die von Adobe Firefly erzeugten Bilder selbst kennzeichnen?
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter Adobe Firefly. Sie müssen die Bilder nicht zusätzlich markieren, solange die integrierte Kennzeichnung erhalten bleibt.
Wie gehe ich mit Deepfakes um, die ich mit Firefly erstelle?
Für Deepfakes, also KI‑generierte Inhalte, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, müssen Sie vor der Veröffentlichung klar und deutlich darauf hinweisen, dass das Bild künstlich erzeugt wurde. Eine sichtbare Kennzeichnung oder ein Hinweis im Begleittext genügt.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Werbematerial, das ich mit Firefly erstelle?
Ein Werbetext oder Bild, das mit Firefly erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell bearbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Inhalt gekennzeichnet werden, solange keine Täuschungsgefahr besteht.
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Stand: 11. September 2026
Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.