Adobe Firefly

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Adobe Firefly unterliegt ab dem 02.08.2026 den Transparenzpflichten des Art. 50, wobei die Kennzeichnungspflicht primär beim Anbieter liegt; Nutzer müssen nur in speziellen Fällen offenlegen. Selbstständige und kleine Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Nutzung unter die Ausnahmen fällt.

Kennzeichnungspflicht (Art. 50)

⏰ Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026

Adobe Firefly ist ein generatives KI‑Tool zur Bild‑ und Grafik‑Erstellung. Für Selbstständige und kleine Unternehmen bedeutet das, dass die Anbieter‑pflichtige maschinenlesbare Markierung (z. B. Wasserzeichen oder Metadaten) bereits im Produkt integriert ist – Sie müssen diese Kennzeichnung nicht selbst hinzufügen. Ihre Pflichten als Anwender entstehen vor allem in drei Situationen: a) Wenn Sie ein KI‑gestütztes Chat‑Interface einsetzen, muss klar erkennbar sein, dass die Interaktion mit einer KI erfolgt. b) Bei Deepfakes – also KI‑generierten oder manipulierten Bildern, Videos oder Audios, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen – ist eine deutliche Offenlegung erforderlich. c) Bei KI‑generierten oder -veränderten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die Sie veröffentlichen, muss eine Kennzeichnung erfolgen, sofern keine menschliche redaktionelle Kontrolle besteht. Ein rein von Firefly erstellter Werbetext, der anschließend von einem Menschen überarbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Text gekennzeichnet werden. Prüfen Sie also, ob Ihre Nutzung in eine der genannten Ausnahmen fällt, und dokumentieren Sie ggf. die menschliche Kontrolle, um die Transparenzpflichten zu erfüllen.

Häufige Fragen zu Adobe Firefly

Muss ich die von Adobe Firefly erzeugten Bilder selbst kennzeichnen?

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung liegt beim Anbieter Adobe Firefly. Sie müssen die Bilder nicht zusätzlich markieren, solange die integrierte Kennzeichnung erhalten bleibt.

Wie gehe ich mit Deepfakes um, die ich mit Firefly erstelle?

Für Deepfakes, also KI‑generierte Inhalte, die reale Personen oder Ereignisse nachahmen, müssen Sie vor der Veröffentlichung klar und deutlich darauf hinweisen, dass das Bild künstlich erzeugt wurde. Eine sichtbare Kennzeichnung oder ein Hinweis im Begleittext genügt.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Werbematerial, das ich mit Firefly erstelle?

Ein Werbetext oder Bild, das mit Firefly erstellt und anschließend von einem Menschen redaktionell bearbeitet und verantwortet wird, muss in der Regel nicht als KI‑Inhalt gekennzeichnet werden, solange keine Täuschungsgefahr besteht.

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Stand: 11. September 2026

Alle Angaben sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.