Für Personalabteilungen stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Personalabteilung konkret gilt.

Das Wichtigste vorab

  • Hochrisiko-Bereich: Ja, in Teilbereichen. Die Pflichten nach Anhang III greifen ab dem 2. Dezember 2027.
  • Sonderrecht: AGG, BetrVG (Mitbestimmung nach § 87), DSGVO Art. 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen.
  • Wichtigste Sofortmaßnahme: Jetzt ein KI-Inventar aller HR-Tools anlegen und beim Anbieter schriftlich nachfragen, ob er das System als Hochrisiko einstuft.

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Wo KI in der Personalabteilung eingesetzt wird

  • Stellenanzeigen schreiben
  • Lebensläufe vorsortieren
  • Bewerber ranken
  • Mitarbeitergespräche auswerten

Das größte Risiko in dieser Branche

Das ist der klassische Anhang-III-Fall. KI, die Bewerber filtert oder bewertet, ist Hochrisiko-KI – die Pflichten greifen ab dem 2. Dezember 2027, die Vorbereitung braucht länger.

Achtung: Hochrisiko-Anwendungen möglich

In diesem Bereich gibt es Anwendungen, die unter Anhang III des AI Act fallen. Der Digital Omnibus hat diese Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben – das ist eine Atempause, keine Entwarnung. Wer erst 2027 anfängt, schafft Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht nicht rechtzeitig.

Sonderrecht, das zusätzlich gilt

AGG, BetrVG (Mitbestimmung nach § 87), DSGVO Art. 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen.

Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.

Der schnellste sinnvolle Schritt

Jetzt ein KI-Inventar aller HR-Tools anlegen und beim Anbieter schriftlich nachfragen, ob er das System als Hochrisiko einstuft.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Umsetzungsplan für Personalabteilungen

  • Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
  • Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
  • Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
  • Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
  • Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.

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Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für kleine Personalabteilungen?

Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.

Ist KI in der Personalabteilung Hochrisiko-Technologie?

In Teilbereichen ja. Anwendungen nach Anhang III unterliegen den strengeren Pflichten, die ab dem 2. Dezember 2027 greifen. Reine Text- und Verwaltungsarbeit fällt nicht darunter.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.

Was ist der schnellste erste Schritt?

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Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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