Für Personalabteilungen stellt sich beim EU AI Act selten die Frage, ob KI genutzt wird – sondern nur, ob die Nutzung sauber geregelt ist. Diese Seite fasst zusammen, was in der Personalabteilung konkret gilt.
Das Wichtigste vorab
- Hochrisiko-Bereich: Ja, in Teilbereichen. Die Pflichten nach Anhang III greifen ab dem 2. Dezember 2027.
- Sonderrecht: AGG, BetrVG (Mitbestimmung nach § 87), DSGVO Art. 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen.
- Wichtigste Sofortmaßnahme: Jetzt ein KI-Inventar aller HR-Tools anlegen und beim Anbieter schriftlich nachfragen, ob er das System als Hochrisiko einstuft.
Bist du betroffen? Finde es in 3 Minuten heraus
Der kostenlose Selbstcheck stellt dir 12 kurze Ja/Nein-Fragen und zeigt dir sofort, welche AI-Act-Handlungsfelder auf deinen KI-Einsatz zutreffen – persönlich ausgewertet.
Kostenlosen Selbstcheck starten
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Wo KI in der Personalabteilung eingesetzt wird
- Stellenanzeigen schreiben
- Lebensläufe vorsortieren
- Bewerber ranken
- Mitarbeitergespräche auswerten
Das größte Risiko in dieser Branche
Das ist der klassische Anhang-III-Fall. KI, die Bewerber filtert oder bewertet, ist Hochrisiko-KI – die Pflichten greifen ab dem 2. Dezember 2027, die Vorbereitung braucht länger.
Achtung: Hochrisiko-Anwendungen möglich
In diesem Bereich gibt es Anwendungen, die unter Anhang III des AI Act fallen. Der Digital Omnibus hat diese Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben – das ist eine Atempause, keine Entwarnung. Wer erst 2027 anfängt, schafft Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht nicht rechtzeitig.
Sonderrecht, das zusätzlich gilt
AGG, BetrVG (Mitbestimmung nach § 87), DSGVO Art. 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen.
Dieser Punkt wird oft übersehen: Der AI Act ersetzt keine bestehenden Vorschriften, er kommt obendrauf. In vielen Fällen ist das Fachrecht sogar strenger als der AI Act selbst.
Der schnellste sinnvolle Schritt
Jetzt ein KI-Inventar aller HR-Tools anlegen und beim Anbieter schriftlich nachfragen, ob er das System als Hochrisiko einstuft.
Fristen im Überblick
| Pflicht | Gilt ab | Status |
|---|---|---|
| Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken | 2. Februar 2025 | gilt bereits |
| Pflichten für GPAI-Modelle | 2. August 2025 | gilt bereits |
| Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung | 2. August 2026 | gilt bereits |
| Kennzeichnung von Bestandssystemen | 2. Dezember 2026 | Schonfrist läuft |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | verschoben, gilt ab |
| KI in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2028 | verschoben, gilt ab |
Umsetzungsplan für Personalabteilungen
- Schritt 1 – Inventar: Alle eingesetzten KI-Tools auflisten, auch die inoffiziellen.
- Schritt 2 – Einordnen: Pro Tool klären, ob nur interne Nutzung oder Außenwirkung vorliegt.
- Schritt 3 – Kennzeichnen: Chatbots und veröffentlichte KI-Inhalte mit Hinweis versehen.
- Schritt 4 – Schulen: Eine kurze Unterweisung, dokumentiert mit Datum und Teilnehmern.
- Schritt 5 – Regeln: Eine einseitige KI-Richtlinie, die sagt, was erlaubt und was verboten ist.
Wie du jetzt konkret weitermachst
Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung führt über den kostenlosen Selbstcheck. Du beantwortest 12 kurze Fragen zu deinem tatsächlichen KI-Einsatz und bekommst sofort eine persönliche Auswertung – mit den Handlungsfeldern, die wirklich zu dir passen, statt allgemeiner Hinweise.
In der Auswertung findest du außerdem die passenden Arbeitshefte zu deinen Handlungsfeldern, mit denen du die Umsetzung Schritt für Schritt erledigst. Und wenn du deine Punkte abgearbeitet hast, kannst du dir dort dein kostenloses Badge für die eigene Website holen.
Deine persönliche Auswertung in 3 Minuten
12 Fragen, sofortiges Ergebnis, bis zu neun passende Handlungsfelder – und im Anschluss dein kostenloses Badge.
Jetzt kostenlosen Selbstcheck machen
Kostenlos · anonym · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · inkl. Badge für deine Website
Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für kleine Personalabteilungen?
Ja. Der AI Act kennt keine Untergrenze bei Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Kleinstunternehmen profitieren nur von vereinfachter Dokumentation, nicht von einer Befreiung.
Ist KI in der Personalabteilung Hochrisiko-Technologie?
In Teilbereichen ja. Anwendungen nach Anhang III unterliegen den strengeren Pflichten, die ab dem 2. Dezember 2027 greifen. Reine Text- und Verwaltungsarbeit fällt nicht darunter.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei kleinen Betrieben gilt der jeweils niedrigere Betrag, und die Behörden müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.
Was ist der schnellste erste Schritt?
Jetzt ein KI-Inventar aller HR-Tools anlegen und beim Anbieter schriftlich nachfragen, ob er das System als Hochrisiko einstuft.
Passend dazu
- Claude und der EU AI Act: Welche Pflichten gelten bei beruflicher Nutzung?
- ChatGPT und der EU AI Act: Welche Pflichten gelten bei beruflicher Nutzung?
- Google Gemini und der EU AI Act: Welche Pflichten gelten bei beruflicher Nutzung?
- KI-Kennzeichnungspflicht auf Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn: Was Unternehmen 2026 unbedingt wissen müssen
- EU AI Act für Immobilienmakler: Welche KI-Pflichten gelten im Maklerbüro?
- AI Act Selbstcheck – in 12 Fragen zur Einschätzung
- KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50
- AI Act Risikoklassen: Ist deine KI Hochrisiko?
Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schreibe einen Kommentar