Die meisten KI-Richtlinien scheitern nicht am Inhalt, sondern am Umfang. Ein zwanzigseitiges Dokument wird abgelegt und nie wieder geöffnet. Eine Seite, die am Monitor hängt, verändert tatsächlich Verhalten – und genau darauf kommt es bei Artikel 4 an.

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Was Artikel 4 wirklich verlangt

Artikel 4 des AI Act verlangt, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Vorschrift nennt bewusst keine Schulungsstunden und kein Zertifikat. Verlangt wird, dass die Menschen verstehen, was das Tool kann, wo es Fehler macht und welche Daten nicht hineingehören.

Diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025. Sie trifft jeden Betrieb, unabhängig von der Größe – auch Einzelunternehmer, die dann eben sich selbst schulen und das festhalten.

Die fünf Punkte, die auf die Seite gehören

  • Welche Tools erlaubt sind. Eine kurze Positivliste. Alles, was nicht draufsteht, wird vorher abgesprochen.
  • Welche Daten niemals hineingehen. Konkret werden: keine Klarnamen von Kunden, keine Gesundheitsdaten, keine Bewerbungsunterlagen, keine Zugangsdaten.
  • Dass jedes Ergebnis geprüft wird. KI-Ausgaben sind Entwürfe, keine Endergebnisse. Die Verantwortung bleibt beim Menschen.
  • Wann gekennzeichnet werden muss. Alles, was nach außen geht und KI-generiert ist, braucht einen Hinweis.
  • Wer gefragt wird, wenn etwas unklar ist. Ein Name, eine E-Mail-Adresse. Ohne Ansprechpartner passiert im Zweifel das Falsche.

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Der Teil, den fast alle vergessen

Eine Richtlinie allein erfüllt Artikel 4 noch nicht. Du brauchst den Nachweis, dass die Menschen sie kennen. Das ist unspektakulär: eine kurze Besprechung, ein Protokoll mit Datum und Teilnehmern, eine Unterschriftenliste.

Fünfzehn Minuten im Teammeeting reichen aus. Entscheidend ist, dass es dokumentiert ist. Ohne Nachweis existiert die Schulung im Zweifelsfall nicht.

Verbieten oder erlauben?

Ein pauschales KI-Verbot funktioniert in der Praxis nicht. Es führt nur dazu, dass Mitarbeiter private Konten auf privaten Geräten nutzen – und damit verlierst du jede Kontrolle und jede Nachvollziehbarkeit.

Der bessere Weg: klar erlauben, klar begrenzen. Wer weiß, was er darf, umgeht die Regel nicht.

Fristen im Überblick

PflichtGilt abStatus
Art. 4 – KI-Kompetenz der Mitarbeiter2. Februar 2025gilt bereits
Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken2. Februar 2025gilt bereits
Pflichten für GPAI-Modelle2. August 2025gilt bereits
Art. 50 – Transparenz und Kennzeichnung2. August 2026gilt bereits
Kennzeichnung von Bestandssystemen2. Dezember 2026Schonfrist läuft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III2. Dezember 2027verschoben, gilt ab
KI in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 2028verschoben, gilt ab

Häufige Fragen

Brauchen auch Kleinstbetriebe eine KI-Richtlinie?

Der AI Act verlangt keine Richtlinie in Papierform, sondern KI-Kompetenz. Bei einem Ein-Personen-Betrieb genügt eine kurze Notiz für dich selbst. Sobald aber jemand anders mitarbeitet, ist die geschriebene Regel der einfachste Nachweis.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Sobald KI-Systeme das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen können, greift die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Bei reinen Textwerkzeugen ist das meist nicht der Fall, bei Monitoring-Funktionen sehr wohl.

Wie oft muss geschult werden?

Es gibt keine gesetzliche Frequenz. Sinnvoll ist eine Auffrischung einmal jährlich und immer dann, wenn ein neues Tool eingeführt wird.

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Passend dazu

Stand: September 2026. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


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