Wer einen KI Chatbot kennzeichnen muss, sollte seit dem 2. August 2026 besonders genau hinschauen. Die Transparenzregeln des EU AI Acts verlangen bei direkt mit Menschen interagierenden KI-Systemen grundsätzlich einen klaren Hinweis darauf, dass die Kommunikation mit einer künstlichen Intelligenz stattfindet. Das betrifft unter anderem KI-Chatbots auf Websites, digitale Kundenassistenten und bestimmte Voicebots.

KI-Chatbot kennzeichnen 2026 – Kennzeichnungspflicht für Unternehmen
KI-Chatbot 2026: Wann die Kennzeichnung für Websites und Kundenservice Pflicht ist

Die kurze Antwort:

Nutzer sollten spätestens zu Beginn der Interaktion klar erkennen, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Ein kurzer Hinweis wie „Du kommunizierst hier mit einem KI-Assistenten“ ist häufig die einfachste Lösung. Ob und in welchem Umfang dein Unternehmen rechtlich verantwortlich ist, hängt allerdings auch davon ab, ob es Anbieter oder lediglich Betreiber eines fremden KI-Systems ist.

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Muss man einen KI-Chatbot kennzeichnen?

Artikel 50 Absatz 1 des EU AI Acts enthält eine Transparenzpflicht für KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind. Solche Systeme müssen grundsätzlich so entwickelt und gestaltet sein, dass Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren.

Die entsprechende Regel gilt seit dem 2. August 2026. Nutzer sollen nicht fälschlicherweise annehmen, sie würden mit einem menschlichen Servicemitarbeiter, Berater oder Ansprechpartner schreiben.

Eine zusätzliche Information kann entbehrlich sein, wenn aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person bereits offensichtlich ist, dass sie mit einer KI kommuniziert. Dabei müssen die konkreten Umstände und der Nutzungskontext berücksichtigt werden.

Praxisempfehlung: Verlasse dich nicht unnötig auf die Ausnahme „offensichtlich“. Ein gut sichtbarer Ein-Satz-Hinweis verursacht kaum Aufwand und reduziert das Risiko, dass Nutzer über die Identität des Gesprächspartners getäuscht werden.

Weitere Transparenzpflichten – beispielsweise für Deepfakes oder bestimmte KI-generierte Inhalte – unterscheiden sich von der Kennzeichnung einer direkten Chatbot-Interaktion. Eine ausführliche Einordnung findest du im Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Für die korrekte Bewertung ist die eigene Rolle entscheidend. Artikel 50 Absatz 1 richtet die Pflicht zur technischen Gestaltung zunächst an den Anbieter des interaktiven KI-Systems. Ein Unternehmen, das lediglich einen fertigen Chatbot eines Drittanbieters einbindet, ist deshalb nicht automatisch dessen Anbieter im Sinne des AI Acts.

Rolle Typisches Beispiel Was zu prüfen ist
Anbieter Entwickelt oder vertreibt den KI-Chatbot unter eigenem Namen. Der Hinweis muss technisch und gestalterisch in das System integriert werden.
Betreiber Nutzt einen fremden Chatbot auf der eigenen Website oder im Kundenservice. Prüfen, ob der Anbieter die Information bereitstellt und ob sie bei der eigenen Einbindung tatsächlich sichtbar bleibt.
Möglicher Anbieter durch Änderung Verändert das System wesentlich oder bietet es unter eigener Marke als eigenes Produkt an. Prüfen, ob durch die Veränderung oder Vermarktung eigene Anbieterpflichten entstehen.

Auch wenn der technische Anbieter die gesetzliche Hauptverantwortung trägt, sollte ein einsetzendes Unternehmen die Kennzeichnung nicht ungeprüft dem Dienstleister überlassen. Wenn der Hinweis durch das gewählte Design, ein angepasstes Widget oder eigene Texte verschwindet, kann die praktische Umsetzung fehlschlagen.

Halte deshalb im Vertrag oder in der internen Dokumentation fest, wer den Hinweis integriert, wer Änderungen kontrolliert und wer für Aktualisierungen zuständig ist.

Welche Chatbots sind betroffen?

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Produkts, sondern seine tatsächliche Funktionsweise. Die Transparenzregel kann insbesondere bei folgenden Anwendungen relevant sein:

  • generativen KI-Chatbots auf Unternehmenswebsites,
  • KI-Kundenassistenten in Apps und Kundenportalen,
  • KI-gestützten Verkaufs- oder Produktberatern,
  • Recruiting-Chatbots mit direkter Bewerberkommunikation,
  • Sprachassistenten und KI-Voicebots am Telefon,
  • virtuellen Avataren, die Gespräche mit Kunden führen,
  • KI-Assistenten in Messengern oder sozialen Netzwerken.

Ist ein klassischer FAQ-Bot ebenfalls betroffen?

Ein rein regelbasierter Bot, der nur festgelegte Antworten über starre Entscheidungsbäume ausgibt, ist nicht automatisch ein KI-System im Sinne des AI Acts. Ob eine Anwendung tatsächlich als KI-System einzuordnen ist, muss anhand ihrer technischen Eigenschaften geprüft werden.

Ein Hinweis kann dennoch sinnvoll sein, wenn die Gestaltung den Eindruck eines menschlichen Gesprächspartners erweckt. Transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen und verhindert Missverständnisse – unabhängig davon, ob die konkrete Anwendung rechtlich unter die KI-Definition fällt.

Was gilt bei menschlichen Servicemitarbeitern mit KI-Unterstützung?

Verwendet ein menschlicher Mitarbeiter KI lediglich intern für Formulierungsvorschläge, kommuniziert der Kunde weiterhin mit einem Menschen. Das ist von einem vollständig automatisierten KI-Chatbot zu unterscheiden. Übernimmt die KI dagegen selbstständig den Dialog, wird die Transparenzpflicht relevant.

Wann und wo muss der Hinweis erscheinen?

Die Information muss klar, verständlich, unterscheidbar und barrierefrei erkennbar sein. Außerdem muss sie spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen. Artikel 50 schreibt keinen universellen Satz und keine pixelgenaue Position vor.

In der Praxis eignen sich besonders:

  • ein sichtbarer Hinweis direkt im geöffneten Chatfenster,
  • eine Begrüßungsnachricht vor der ersten inhaltlichen Antwort,
  • eine eindeutige Bezeichnung wie „KI-Assistent“ im Kopfbereich,
  • bei Voicebots eine gesprochene Information zu Beginn des Anrufs,
  • bei Avataren ein sichtbarer Hinweis vor oder beim Start der Unterhaltung.

Gute Kombination: Bezeichne das System dauerhaft als „KI-Assistent“ und ergänze zu Beginn des Gesprächs einen kurzen vollständigen Hinweis. Dadurch bleibt die Information auch während einer längeren Unterhaltung erkennbar.

Ein versteckter Satz ausschließlich im Impressum, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einer langen Datenschutzerklärung ist für die unmittelbare Transparenz der Chatbot-Interaktion regelmäßig keine überzeugende Lösung.

Muss jede einzelne Antwort gekennzeichnet werden?

Für einen gewöhnlichen Chatbot ist eine Kennzeichnung jeder einzelnen Nachricht normalerweise nicht erforderlich, wenn Nutzer vor oder zu Beginn der Unterhaltung eindeutig informiert wurden und der KI-Charakter während des Gesprächs erkennbar bleibt. Das ist eine praktische Umsetzung der Transparenzanforderung und muss anhand der konkreten Benutzeroberfläche geprüft werden.

Beginnt nach einer Übergabe ein menschlicher Mitarbeiter zu antworten, sollte auch dieser Wechsel klar angezeigt werden. Gleiches gilt in umgekehrter Richtung, wenn ein menschlicher Dialog anschließend automatisiert fortgesetzt wird.

Hinweistexte für KI-Chatbots zum direkten Übernehmen

Die folgenden Formulierungen können als Ausgangspunkt verwendet werden. Sie müssen an die tatsächliche Funktion, den Einsatzzweck und die Unternehmenskommunikation angepasst werden.

1. Kurzer Standardhinweis

Hinweis: Du kommunizierst hier mit einem KI-System.

2. Freundlicher Hinweis für eine Website

Hallo, ich bin ein KI-Assistent. Ich beantworte deine Fragen automatisiert und bin kein menschlicher Mitarbeiter.

3. Kundenservice mit Übergabe an einen Menschen

Dieser Chat wird zunächst von einem KI-Assistenten geführt. Wenn du menschliche Unterstützung benötigst, kannst du die Übergabe an unser Serviceteam anfordern.

4. Hinweis für einen KI-Voicebot

Willkommen. Sie sprechen mit einem KI-gestützten Sprachassistenten. Ihre Anfrage wird automatisiert verarbeitet.

5. Virtueller Verkaufs- oder Produktberater

Ich bin ein virtueller KI-Produktberater. Meine Antworten werden automatisch erzeugt und können Fehler enthalten. Bitte prüfe wichtige Angaben vor einer Kaufentscheidung.

Die Beispiele sind keine Garantie für eine rechtskonforme Umsetzung. Bei sensiblen Anwendungen, komplexen Rollenverteilungen oder besonders risikoreichen Einsatzgebieten sollte eine individuelle rechtliche und technische Prüfung erfolgen.

Praxisbeispiele: Ist eine Kennzeichnung notwendig?

Anwendung Bewertung Empfohlene Umsetzung
Generativer Website-Chatbot Transparenzpflicht regelmäßig relevant Hinweis im Chatfenster und in der Begrüßung
KI-Voicebot im Kundenservice Direkte Interaktion mit KI Gesprochener Hinweis unmittelbar zu Gesprächsbeginn
Starrer FAQ-Entscheidungsbaum Möglicherweise kein KI-System Technische Einordnung dokumentieren; Transparenzhinweis erwägen
Reiner Live-Chat mit Mitarbeiter Keine KI-Interaktion Keine KI-Kennzeichnung erforderlich
Mitarbeiter nutzt intern KI-Textvorschläge Kunde spricht weiterhin mit einem Menschen Interne Regeln und Qualitätssicherung einführen
Chatbot mit späterer menschlicher Übernahme KI-Phase muss erkennbar sein KI-Start und Wechsel zum Menschen jeweils anzeigen

KI-Chatbot-Kennzeichnung und DSGVO sind zwei verschiedene Dinge

Die Information über den KI-Chatbot ersetzt keine Datenschutzerklärung. Sobald ein Chatbot Namen, E-Mail-Adressen, Gesprächsinhalte, IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten verarbeitet, müssen zusätzlich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung geprüft werden.

Dazu gehören je nach Einsatz unter anderem:

  • eine passende Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung,
  • Informationen über Zwecke, Empfänger und Speicherdauer,
  • ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern erforderlich,
  • die Prüfung möglicher Übermittlungen in Drittländer,
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
  • Löschfristen und Regeln für Gesprächsprotokolle,
  • gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Mehr zu diesem Themenbereich findest du im Ratgeber ChatGPT und DSGVO 2026.

Wichtig: Schreibe keine vertraulichen, medizinischen, finanziellen oder sonstigen sensiblen Daten in einen Chatbot, wenn dessen Datenschutz, Zugriffskonzept und Verwendungszweck nicht eindeutig geregelt sind.

Diese häufigen Fehler sollten Unternehmen vermeiden

Der Hinweis steht nur in der Datenschutzerklärung

Nutzer müssen die Information im Zusammenhang mit der tatsächlichen Interaktion wahrnehmen können. Ein versteckter Hinweis auf einer anderen Unterseite erfüllt diesen Zweck nicht zuverlässig.

Der Chatbot verwendet einen menschlichen Namen

Ein Name wie „Lisa vom Kundenservice“ kann zusammen mit einem Profilfoto den Eindruck vermitteln, dass ein Mensch antwortet. Wird diese Gestaltung verwendet, muss der KI-Hinweis besonders eindeutig und sichtbar sein.

Das Unternehmen verlässt sich vollständig auf den Softwareanbieter

Kontrolliere nach jeder technischen oder gestalterischen Änderung, ob die Kennzeichnung in der tatsächlich veröffentlichten Version erscheint – auch auf Smartphones und in eingebetteten Ansichten.

Der Wechsel zwischen KI und Mensch bleibt unklar

Nutzer sollten jederzeit nachvollziehen können, ob gerade ein automatisiertes System oder ein Mitarbeiter antwortet. Verwende eindeutige Statusmeldungen für beide Übergaberichtungen.

Der Hinweis ist unnötig kompliziert

Eine lange juristische Erklärung kann die gewünschte Transparenz sogar verschlechtern. Die entscheidende Aussage muss leicht verständlich sein: Der Gesprächspartner ist ein KI-System.

Checkliste: KI Chatbot richtig kennzeichnen

  • ☐ Prüfen, ob die Anwendung ein KI-System im Sinne des AI Acts ist
  • ☐ Eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber bestimmen
  • ☐ Verantwortlichkeit mit dem Softwareanbieter abstimmen
  • ☐ KI-Hinweis vor oder spätestens bei der ersten Interaktion anzeigen
  • ☐ Einfache und verständliche Sprache verwenden
  • ☐ Hinweis auf Desktop und Mobilgeräten kontrollieren
  • ☐ Barrierefreie Wahrnehmbarkeit berücksichtigen
  • ☐ Übergaben zwischen KI und Mitarbeitern sichtbar machen
  • ☐ Datenschutz und mögliche Datenübermittlungen separat prüfen
  • ☐ Technische Einordnung und Umsetzung dokumentieren
  • ☐ Kennzeichnung nach Updates regelmäßig erneut testen

Ergänzend empfiehlt sich eine interne KI-Richtlinie für Mitarbeiter. Einen größeren Überblick über notwendige organisatorische Schritte bietet außerdem die AI-Act-Checkliste 2026.

Was passiert bei einer fehlenden Kennzeichnung?

Eine fehlende oder irreführende Kennzeichnung kann Prüfungen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen. Welche Konsequenzen im Einzelfall drohen, hängt unter anderem von der Rolle des Unternehmens, der Art des Verstoßes, den konkreten Umständen und dem anwendbaren Sanktionsrahmen ab.

Unternehmen sollten deshalb nicht nur einen Hinweis einbauen, sondern auch dokumentieren, warum die gewählte Platzierung, Formulierung und technische Umsetzung für ihre Anwendung angemessen ist. Einen gesonderten Überblick findest du im Beitrag über die AI-Act-Strafen und Bußgelder 2026.

Häufig gestellte Fragen zur KI-Chatbot-Kennzeichnung

Muss jeder KI-Chatbot gekennzeichnet werden?

Direkt mit Menschen interagierende KI-Systeme müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass Nutzer über die KI-Interaktion informiert werden. Ein zusätzlicher Hinweis kann entbehrlich sein, wenn die KI-Natur unter Berücksichtigung des Nutzungskontexts bereits offensichtlich ist. Unternehmen sollten sich auf diese Ausnahme nur nach sorgfältiger Prüfung verlassen.

Wo muss der Hinweis auf einen KI-Chatbot stehen?

Der Hinweis sollte direkt im Chatfenster, in der Begrüßungsnachricht oder an einer ähnlich gut sichtbaren Stelle erscheinen. Nutzer müssen ihn spätestens bei Beginn der Interaktion wahrnehmen können.

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?

Nein, eine Datenschutzerklärung ersetzt den unmittelbaren Transparenzhinweis im Chat normalerweise nicht. Die KI-Information muss im Zusammenhang mit der Interaktion klar erkennbar sein. Datenschutzinformationen können zusätzlich erforderlich sein.

Muss jede Nachricht als KI-generiert gekennzeichnet werden?

Bei einem gewöhnlichen Chatbot ist eine Kennzeichnung jeder einzelnen Nachricht normalerweise nicht notwendig, wenn die Nutzer zu Beginn eindeutig informiert wurden und der KI-Charakter während des Dialogs erkennbar bleibt.

Was gilt, wenn der Chat an einen Menschen übergeben wird?

Der Wechsel sollte eindeutig angezeigt werden. Nutzer sollten erkennen können, wann die automatisierte Kommunikation endet und ein menschlicher Mitarbeiter das Gespräch übernimmt.

Gilt die Pflicht auch für einen regelbasierten FAQ-Bot?

Ein rein regelbasiertes System ist nicht automatisch ein KI-System im Sinne des AI Acts. Die technische Funktionsweise muss geprüft und dokumentiert werden. Ein freiwilliger Transparenzhinweis kann dennoch sinnvoll sein.

Müssen KI-Voicebots und Messenger-Bots gekennzeichnet werden?

Auch Sprachassistenten und KI-Bots in Messengern können unter die Transparenzregel fallen. Bei einem Voicebot sollte die Information gesprochen zu Beginn des Gesprächs erfolgen; bei einem Messenger-Bot eignet sich eine sichtbare Startnachricht.

Fazit: Ein klarer Hinweis ist die sicherste Lösung

Unternehmen sollten einen KI Chatbot kennzeichnen, bevor Nutzer den automatisierten Assistenten mit einem Menschen verwechseln können. Dafür genügt häufig eine kurze, verständliche Information direkt im Chatfenster oder in der ersten Nachricht.

Die Umsetzung sollte jedoch nicht isoliert erfolgen. Prüfe zusätzlich deine Rolle nach dem AI Act, den konkreten Einsatz des Systems, die vertragliche Verantwortung des Anbieters, den Datenschutz und die Übergabe an menschliche Mitarbeiter.

Wie ist dein KI-System einzuordnen?

Finde mit wenigen Fragen heraus, welche Anforderungen des EU AI Acts für dein Unternehmen relevant sein können.

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Offizielle Quellen

Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Anwendung, der technischen Ausgestaltung und der Rolle des jeweiligen Unternehmens ab.


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